RS Vwgh 2007/10/2 2006/10/0175

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Veröffentlicht am 02.10.2007
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §33 Abs1;
ForstG 1975 §34 Abs1;
ForstG 1975 §35;

Rechtssatz

Eine Sperre liegt unabhängig davon vor, ob eine Überwindung eines Zaunes an sich unschwer möglich ist und auch Durchlässe vorhanden sind. Auch in einem solchen Fall ist nämlich die allseitige, freie Begehbarkeit zumindest behindert (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 10. Dezember 2001, Zl. 2000/10/0163, und die dort zitierte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006100175.X06

Im RIS seit

29.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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