Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 4. April 2006 wurde den beschwerdeführenden Parteien der forstbehördliche Auftrag erteilt, einen näher beschriebenen Maschengeflechtzaun in der Höhe von ca. 2 m binnen festgesetzter Frist zu beseitigen. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, es sei im Gegenstande ein landwirtschaftliches und ein forstfachliches Gutachten ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34;ForstG 1975 §35; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0169 E 30. Oktober 1989 VwSlg 13053 A/1989 RS 3 Stammrechtssatz Unter einer "Sperre" ist die Herausnahme einer Waldfläche von der allgemeinen Benützung zu Erholungszwecken durch eine nach außen hin in Erscheinung tretende Willenserklärung zu verstehen, wobei dies entweder ausd... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34;ForstG 1975 §35; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0169 E 30. Oktober 1989 VwSlg 13053 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Das Bestehen einer "Sperreinrichtung" impliziert das Vorliegen einer "Sperre", dh bei Vorliegen einer Sperreinrichtung ist immer und ausnahmslos auch eine Sperre gegeben. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §35 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0169 E 30. Oktober 1989 VwSlg 13053 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Unter "Sperreinrichtung" ist jede (technische) Einrichtung zu verstehen, die ihrer Art nach geeignet ist und dazu dient, das allseitige, freie Betreten des Waldes auszuschließen oder zumindest zu behindern. ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34;ForstG 1975 §35 Abs1;ForstG 1975 §35 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0169 E 30. Oktober 1989 VwSlg 13053 A/1989 RS 5 Stammrechtssatz Ein Zaun ist selbst dann als "Sperreinrichtung" anzusehen, wenn seine Überwindung unschwer möglich ist und auch Durchlässe in diesem vorhanden sind (Behinderung der "allseitigen, freien" ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstücks Nr. 2567/12 der KG L II im Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Salzburg. Mit Antrag vom 7. Mai 1996 ersuchte er um die Erteilung einer raumordnungsrechtlichen Einzelbewilligung gemäß § 24 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1992 für die Errichtung eines Werkstättengebäudes (Tapeziererwerkstätte) im Grünland und fügte seinem Antrag planliche Darstellungen seines Vorhabens an. Nach der öffentlichen Kundmachung des Antrages ... mehr lesen...
Index: L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgL82000 Bauordnung80/02 Forstrecht
Norm: BauRallg;ForstG 1975 §33;ROG Slbg 1977 §14 Z3;ROG Slbg 1998 §19 Z3;
Rechtssatz: Unter "Erholungsgebiete" gemäß § 19 Z. 3 Slbg. ROG 1998 können auch Flächen fallen, die nicht öffentlich zugänglich sind, wenn es sich um "sonstige für die Gesundheit und Erholung notwendige Grünflächen" handelt, wie dies ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. September 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie im Spätherbst 1995 durch das zuständige Forstaufsichtsorgan erstmals festgestellt worden sei, die gepachteten Waldgrundstücke Nr. 777/1, 778/1 und den nördlichen Teil des Grundstückes Nr. 78... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34;ForstG 1975 §35 Abs1;ForstG 1975 §35 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0169 E 30. Oktober 1989 VwSlg 13053 A/1989 RS 5 Stammrechtssatz Ein Zaun ist selbst dann als "Sperreinrichtung" anzusehen, wenn seine Überwindung unschwer möglich ist und auch Durchlässe in diesem vorhanden sind (Behinderung der "allseitigen, freien" ... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. März 1996, Zl. 94/03/0045 verwiesen, mit dem der Bescheid der belangten Behörde vom 11. Jänner 1994 aufgehoben wurde, mit welchem diese den Antrag des beschwerdeführenden Vereins auf Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung von Außenabflügen mit Paragleitern vom Grundstück Nr. 237/1 in der Gemeinde Lilienfeld gemäß § 9 Abs. 4 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957 (LFG), abgewiesen hatte. Mit dem nun angefochten... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht92 Luftverkehr
Norm: ForstG 1975 §33;LuftfahrtG 1958 §9 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 33 ForstG 1975, der das Betreten des Waldes und das Aufhalten im Wald zu Erholungszwecken regelt, kann für den Benutzer eines Paragleiters kein subjektiv-öffentliches Interesse an der Benutzung des Waldes in der Art eines Flugplatzes entnommen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 17. November 1989 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft (in der Folge: BH) die Beschwerdeführer als Eigentümer der Waldparzellen 1382/21 und 1382/19 der KG H, die Sperren der Grundstücke durch gänzliche Umfriedungen binnen zwei Monaten ab Rechtskraft der Bescheide zu beseitigen und bis zu dieser Frist die Einzäunungen ersatzlos zu entfernen. Aufgrund der dagegen erhobenen Berufungen der Beschwerdeführer wurden diese Bescheide gemäß § 66 Abs. 2 AVG 1950 behoben un... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34;ForstG 1975 §35; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0187 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0169 E 30. Oktober 1989 VwSlg 13053 A/1989 RS 3 Stammrechtssatz Unter einer "Sperre" ist die Herausnahme einer Waldfläche von der allgemeinen Benützung zu Erholungszweck... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34;ForstG 1975 §35 Abs1;ForstG 1975 §35 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0187 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0169 E 30. Oktober 1989 VwSlg 13053 A/1989 RS 5 Stammrechtssatz Ein Zaun ist selbst dann als "Sperreinrichtung" anzusehen, wenn seine Überwindu... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §34 Abs6;ForstG 1975 §35; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0187 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0169 E 30. Oktober 1989 VwSlg 13053 A/1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Ansicht, dass nicht eine tatsächliche Behinderung des Waldes eine Sperre da... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §35 Abs2;
Rechtssatz: Unter "Sperreinrichtung" ist jede (technische) Einrichtung zu verstehen, die ihrer Art nach geeignet ist und dazu dient, das allseitige, freie Betreten des Waldes auszuschließen oder zumindest zu behindern. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989100169.X01 ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34;ForstG 1975 §35;
Rechtssatz: Unter einer "Sperre" ist die Herausnahme einer Waldfläche von der allgemeinen Benützung zu Erholungszwecken durch eine nach außen hin in Erscheinung tretende Willenserklärung zu verstehen, wobei dies entweder ausdrücklich - wie etwa durch Hinweistafeln (§ 34 Abs 6 ForstG) - oder konkludent - durch die Errichtung einer Sperre... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §34 Abs6;ForstG 1975 §35;
Rechtssatz: Die Ansicht, dass nicht eine tatsächliche Behinderung des Waldes eine Sperre darstelle, vielmehr der Wille, den Wald vom Betretungsrecht auszunehmen, "förmlich durch eine entsprechende Kennzeichnung mit Hinweistafeln kundgemacht sein" müsse, ist nicht zutreffend. European Cas... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34;ForstG 1975 §35;
Rechtssatz:
Gründe: für eine zulässige Sperre lassen auch die Sperreinrichtung als zulässig erscheinen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989100169.X06 Im RIS seit 20.06.2007 Zuletzt aktualisiert am 28.01.2014 mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34;ForstG 1975 §35;
Rechtssatz: Das Bestehen einer "Sperreinrichtung" impliziert das Vorliegen einer "Sperre", dh bei Vorliegen einer Sperreinrichtung ist immer und ausnahmslos auch eine Sperre gegeben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989100169.X02 Im RIS seit 20.06.2007 ... mehr lesen...