Mit Bescheid vom 4. März 1980 trug der Bürgermeister der Stadt Graz als Forstbehörde erster Instanz den Liegenschaftseigentümern des Grundstücks Nr. nnn/2, KG G, AN jun. und EN (Letzterer der Beschwerdeführer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens), gemäß §§ 16 Abs. 3 und 172 Abs. 6 Forstgesetz 1975 auf, zwecks Rekultivierung und Wiederbewaldung der durch unbefugte Steinentnahme und bewilligungslosen Abbau von Schütt- und Schottermaterial unbefugt der Holzzucht entzogenen Fläche dies... mehr lesen...
Die Bezirksforstinspektion Graz verständigte mit Schreiben vom 25. August 1978 und mit Schreiben vom 25. September 1978 den Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz (in der Folge: Behörde) davon, dass auf zwei Teilflächen im Ausmaß von jeweils 0,03 ha eines bestimmten Waldgrundstückes der Beschwerdeführer vom Waldbesitzer durch Einebnen eine Waldverwüstung und unbefugte Rodung begangen worden sei, beantragte deshalb gegen den Waldbesitzer ein Strafverfahren einzuleiten und ihm den... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 27. Juli 1979 hatte die Bezirkshauptmannschaft Villach der Beschwerdeführerin gemäß § 172 Abs. 6 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440 (FG 1975), zur Verhinderung und Abstandnahme von Waldverwüstungen aufgetragen, alle Arbeiten auf dem südlichen Teil der Parzelle Nr. n1, KG. W, zwischen dem Forstaufschließungsweg W und der südlichen Parzellengrenze, insbesondere die weitere Übersc... mehr lesen...
Der Stadtmagistrat Innsbruck hat mit Bescheid vom 19. August 1976 dem Beschwerdeführer gemäß § 172 Abs. 6 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, aufgetragen, innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Eintritt der Rechtskraft dieses Bescheides die auf Gp. n1, Katastralgemeinde X, widerrechtlich errichtete bauliche Anlage (Bienenhaus) zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, dass das Rodungsansuchen des Beschwerdeführer... mehr lesen...