Index: ForstrechtL65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild NiederösterreichL80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Niederösterreich80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1ForstG 1975 §17 Abs2ForstG 1975 §17 Abs3JagdG NÖ 1974 §88 Abs1JagdRallgROG NÖ 1976 §19ROG NÖ 1976 §19 Abs1ROG NÖ 1976 §19 Abs4
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines öffentlichen Interesses an der Verwendung von Wal... mehr lesen...
Index: ForstrechtL65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild Niederösterreich80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1ForstG 1975 §17 Abs2ForstG 1975 §17 Abs3JagdG NÖ 1974 §88 Abs1JagdRallg
Rechtssatz: Die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (hier: Errichtung einer Jagd- und Wildfutterhütte) ist weder schon deshalb, weil die beabsichtigte andere Verwendung (hier: Jagdausübung) der "Lan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §45 Abs2 impl;ForstG 1975 §17 Abs3;ForstG 1975 §19 Abs4;ForstG 1975 §19 Abs5;ForstG 1975 §19 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1389/76 E 20. Jänner 1977 VwSlg 9229 A/1977; RS 8 Stammrechtssatz Zur Beantwortung der Frage, ob ein anderes öffentliches Interesse als das der Walderhaltung höher zu bewerten ist, ist nicht nur ein besonderes Fachwissen notw... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;
Rechtssatz: Es bedarf im Rahen der Interessenabwägung der Forstbehörde der Prüfung, inwieweit die beantragte Rodung für eine größere Grundfläche zum Zwecke der Schaffung von Bauland ein im Siedlungswesen begründetes öffentliches Interesse für sich in Anspruch nehmen kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;
Rechtssatz: Es ist Sache der Forstbehörde, sich im Rahmen der Interessenabwägung mit den Gründen für eine beabsichtigte Festlegung einer Baulandwidmung hinsichtlich der Rodungsfläche auseinander zu setzen, wobei das Argument der Nachbarschaft der Fläche zu schon aufgeschlossenen Baugründen nicht ausschlaggebend sein kann (Hinweis E 11.10.1983... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;
Rechtssatz: Da selbst das Vorliegen eines rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes mit der Widmung Bauland bzgl der Rodungsfläche noch nicht bedeutet, dass eine Verwirklichung dieser anderen Widmung entgegen dem Grundsatz der Walderhaltung auf jeden Fall zulässig ist (Hinweis E 29.5.1984, 84/07/0083, E 19.6.1984, 84/07/0081), hat die Forstbehörd... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;
Rechtssatz: Ein in einer Agrarstrukturverbesserung (verstanden in einem weiten Sinn) begründetes öffentliches Interesse liegt vor, wenn die Frage, ob die beantragte Rodung eine Maßnahme darstellt, deren nachhaltige Notwendigkeit für die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes des Rodungswerbers insbesondere unter dem Aspekt der Sic... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;
Rechtssatz: Das mit der (beabsichtigten) Errichtung eines Fischteiches zu Zwecken der Fischzucht im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes geltend gemachte Rodungsinteresse ist ein in der Agrarstrukturverbesserung (verstanden in einem weiten Sinn) begründetes öffentliches Interesse. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;
Rechtssatz: Zur Interessenabwägung in einem Rodungsverfahren betreffend ein nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland-Wohngebiet liegendes Waldgrundstück gehört eine Auseinandersetzung mit den Gründen, die zur Festlegung der Baulandwidmung geführt haben (Hinweis E 11.10.1983, 83/07/0055), darüber hinaus mit sonstigen bedeutsamen Begleitumstände... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;
Rechtssatz: Ein mit dem öffentlichen Interesse im Einklang stehendes privates Siedlungsinteresse an der Rodung fehlt, wenn die gerodeten Baugründe an Dritte verkauft werden sollen (Hinweis E 29.1.1985, 84/07/0079), wenn das private Interesse in ungewisser Zukunft liegt oder wenn in Betracht kommende Nichtwaldflächen unausgenützt bleiben. ... mehr lesen...
I. 1. Die Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (in der Folge: ABB), bei der die Erbengemeinschaft nach CV und die Verlassenschaft nach JM im Jahre 1974 um die Einräumung eines Bringungsrechtes im Sinne des Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1969, LGBl. Nr. 46 (in der Folge: GSLG), zu Gunsten mehrerer in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke, alle KG. L, angesucht hatten, beantragte am 18. November 1977 bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, der Bezirkshaupt... mehr lesen...
Die Agrarbezirksbehörde Graz, bei welcher R und A M im Jahre 1978 um die Einräumung eines Bringungsrechtes im Sinne des Steiermärkischen Güter- und Seilwege-Landesgesetzes-GSLG 1969- Landesgesetzblatt 1970, Nr. 21, zu Gunsten ihrer Liegenschaft EZ. nn KG X angesucht hatten, beantragte, gestützt auf § 2 Abs. 2 GSLG 1969, und auf die §§ 19 Abs. 2 lit. c, 20 Abs. 2 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440 (in der Folge: FG), im Jahre 1980 bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde als ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 22. März 1976 beantragten P und E R, die mitbeteiligten Parteien des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof, bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann/Pongau die Erteilung der Rodungsbewilligung für eine Teilfläche von zirka 600 m2 aus den Waldparzellen Nr. 296/1 und 296/2 der Katastralgemeinde G. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass mit der Errichtung eines Wohnhauses in Kürze begonnen werden soll. Bei der durchgeführten Verhandlung am 13. April 1976 wurd... mehr lesen...
H H, die Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, beantragte am 8. Jänner 1976 bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen, ihr für das in ihrem Eigentum stehende Grundstück Nr. n/10 (Wald), KG. U, im Ausmaß von 997 m2 eine Rodungsbewilligung zu erteilen, die es ihr ermöglichen sollte, auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten. Die Bezirkshauptmannschaft Liezen führte über diesen Antrag am 10. März 1976 eine mündliche Verhandlung durch, an der neben dem Vertreter ... mehr lesen...
Am 26. März 1976 beantragte Peter H, der Erstmitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, im eigenen sowie im Namen seiner Frau, der Zweitmitbeteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, bei der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag, ihnen die Bewilligung zur Rodung des Waldgrundstückes Nr. nnn, KG. L, auf einem ca. 1000 m2 großen Teil derselben und Verwendung dieses Teiles als Baugrund zu bewilligen. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass der Sohn der Antragste... mehr lesen...