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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17 Abs2;Rechtssatz
Zur Interessenabwägung in einem Rodungsverfahren betreffend ein nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland-Wohngebiet liegendes Waldgrundstück gehört eine Auseinandersetzung mit den Gründen, die zur Festlegung der Baulandwidmung geführt haben (Hinweis E 11.10.1983, 83/07/0055), darüber hinaus mit sonstigen bedeutsamen Begleitumständen, wie etwa zeitlich eingetretenen maßgebenden Änderungen der äußeren Gegebenheiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983070366.X01Im RIS seit
11.10.2004Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010