RS Vwgh 1986/9/25 83/07/0366

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1986
beobachten
merken

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §17 Abs3;

Rechtssatz

Zur Interessenabwägung in einem Rodungsverfahren betreffend ein nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland-Wohngebiet liegendes Waldgrundstück gehört eine Auseinandersetzung mit den Gründen, die zur Festlegung der Baulandwidmung geführt haben (Hinweis E 11.10.1983, 83/07/0055), darüber hinaus mit sonstigen bedeutsamen Begleitumständen, wie etwa zeitlich eingetretenen maßgebenden Änderungen der äußeren Gegebenheiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983070366.X01

Im RIS seit

11.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten