RS Vwgh 1987/3/31 85/07/0003

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Veröffentlicht am 31.03.1987
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §17 Abs3;

Rechtssatz

Es bedarf im Rahen der Interessenabwägung der Forstbehörde der Prüfung, inwieweit die beantragte Rodung für eine größere Grundfläche zum Zwecke der Schaffung von Bauland ein im Siedlungswesen begründetes öffentliches Interesse für sich in Anspruch nehmen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985070003.X03

Im RIS seit

13.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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