Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Anträge des Beschwerdeführers vom 6. November 2006 auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Oktober 2006 für sein Kind D., geboren am 28. Oktober 2006, und vom 6. Februar 2007 auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Jänner 2007 für das Kind J., geboren am 28. Februar 1997, sowie für das Kind R., geboren am 27. November 1993, abgewiesen. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Republik Serbien, sei am 11. Dezember ... mehr lesen...
Index: 10/05 Bezüge Unvereinbarkeit10/07 Verfassungsgerichtshof41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht56/03 ÖBB61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht64 Besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht65 Pensionsrecht für Bundesbedienstete66 Sozialversicherung
Norm: AsylG 1997;AsylG 2005 §75;FamLAG 1967 §3;FamLAG 1967 §55 idF 2005/I/100;Fremdenrechtspaket 2005 Art12;PensionsharmonisierungsG 2005; ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 13. März 2006 die Gewährung von Familienbeihilfe für ihre drei minderjährigen Kinder ab Jänner 2006, in eventu die Abweisung dieses Antrages in Bescheidform. Sie habe bis 31. Dezember 2005 für diese Kinder Familienbeihilfe bezogen. Ihr Ehemann sei seit ca. 6 Jahren in Österreich berufstätig. Die mit dem Fremdenrechtspaket 2005 vorgenommenen Änderungen des FLAG 1967 träten nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Asylgesetzes 2005 in Kraft. § 75 A... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides lässt sich Folgendes entnehmen: Der Beschwerdeführer hat für seinen im Jahr 2002 geborenen Sohn Daniel im Zeitraum August 2002 bis Juli 2007 Familienbeihilfe (einschließlich Kinderabsetzbeträge) bezogen. Mit Bescheid vom 28. August 2007 forderte das Finanzamt diese Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen gemäß § 26 FLAG 1967 zurück und führte zur Begründung: aus, den Personen, die sowohl im Bundesgebi... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2;FamLAG 1967 §3;FamLAG 1967 §4 Abs2;
Rechtssatz: § 4 Abs 2 FLAG setzt einen Beihilfenanspruch nach §§ 2 oder 3 FLAG voraus (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 23. Mai 2007, 2006/13/0074). Er ordnet für den Fall des Zusammentreffens des inländischen Beihilfenanspruches mit einem Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe an, dass in Österreich ein Anspr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist türkischer Staatsbürger. Er stellte im Jahr 2006 einen Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ab 1. Jänner 2006 für seine beiden minderjährigen Kinder. Im Antrag gab er an, 2002 nach Österreich eingereist zu sein und seit 13. Jänner 2003 in Österreich unselbständig beschäftigt zu sein. Dem Antrag ist zu entnehmen, dass die Ehefrau des Beschwerdeführers im Jahr 2003 nach Österreich eingereist sei. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 4. Mai 2006 ab... mehr lesen...
Index: 10/05 Bezüge Unvereinbarkeit10/07 Verfassungsgerichtshof41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht56/03 ÖBB61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht64 Besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht65 Pensionsrecht für Bundesbedienstete66 Sozialversicherung
Norm: AsylG 1997;AsylG 2005 §75;FamLAG 1967 §3;FamLAG 1967 §55 idF 2005/I/100;Fremdenrechtspaket 2005 Art12;PensionsharmonisierungsG 2005 Art22; ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist mit seiner Gattin und seinen Kindern I., geb. 1998, R., geb. 1995, P., geb. 1994, und M., geb. 1986, am 19. März 2003 nach Österreich eingereist. Er, seine Gattin und seine Kinder haben am 19. März 2003 Asylanträge gestellt. Mit Bescheiden vom 23. März 2005 wurde den Asylanträgen gemäß § 7 Asylgesetz 1997, BGBl. I Nr. 76/1997 (AsylG) stattgegeben und gemäß § 12 AsylG festgestellt, dass den Antragstellern kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. In de... mehr lesen...
Index: 49/01 Flüchtlinge61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §3;FamLAG 1967 §50y Abs2 idF 2004/I/142;FlKonv Art1;Rechtsstellung der Flüchtlinge Protokoll 1974; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0261 E 8. Februar 2007 2007/15/0111 E 24. Mai 2007 2006/15/0298 E 29. März 2007
Rechtssatz: Für die Frage, ob im Zeitraum ab Mai 2004 ein Beihilfenanspruch besteht, ist, wie sich d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist thailändische Staatsbürgerin und mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet. Sie lebt mit dem gemeinsamen Kind, das die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, in Graz im gemeinsamen Haushalt. Der Ehegatte der Beschwerdeführerin und Vater des Kindes führt einen Betrieb in München und hat dort seinen Wohnsitz. Am 25. August 1992 beantragte die Beschwerdeführerin beim Finanzamt Graz-Stadt die Familienbeihilfe für ihr am 28. Juni 1991 geborenes... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §3;
Rechtssatz: § 3 FamLAG regelt, unter welchen (zusätzlichen) Voraussetzungen Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder haben. Die Mutter, die nicht österreichische Staatsbürgerin ist, mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet ist und mit dem gemeinsamen Kind, einem österreichischen Staatsbürge... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §3;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber verfolgt mit dem FamLAG den Zweck, die Last, welche die Betreuung der Kinder verursacht, abzugelten. Das Kind fungiert - abgesehen von den Fällen, bei welchen das Kind selbst anspruchsberechtigt ist - als Vermittler für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Familienbeihilfe gebührt bei dieser Konstellation nicht dem Kind, sonde... mehr lesen...
Index: 19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr61/01 Familienlastenausgleich69/03 Soziale Sicherheit
Norm: FamLAG 1967 §3;SozVersAbk Türkei 1985 Art8;WrDiplKonv Art37 Abs2;
Rechtssatz: Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über Soziale Sicherheit vom 2.12.1982, BGBl 1985/91, das sich laut seinem Art 2 Abs 1 Z 1 lit d auch auf die Familienbeihilfe bezieht, geht als SPEZIAL... mehr lesen...