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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §3;Rechtssatz
§ 3 FamLAG regelt, unter welchen (zusätzlichen) Voraussetzungen Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder haben. Die Mutter, die nicht österreichische Staatsbürgerin ist, mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet ist und mit dem gemeinsamen Kind, einem österreichischen Staatsbürger, in Österreich im gemeinsamen Haushalt lebt (der Ehegatte und Vater des Kindes hat aus beruflichen Gründen im Ausland seinen Wohnsitz), steht ein Anspruch auf Familienbeihilfe für ihr Kind - ungeachtet dessen Staatsbürgerschaft - nicht zu, wenn die Voraussetzungen des § 3 FamLAG nicht erfüllt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997150025.X02Im RIS seit
01.06.2001