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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §2;Rechtssatz
§ 4 Abs 2 FLAG setzt einen Beihilfenanspruch nach §§ 2 oder 3 FLAG voraus (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 23. Mai 2007, 2006/13/0074). Er ordnet für den Fall des Zusammentreffens des inländischen Beihilfenanspruches mit einem Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe an, dass in Österreich ein Anspruch (nur) auf eine Ausgleichszahlung bis zur Höhe der (höheren) österreichischen Beihilfe besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008150002.X02Im RIS seit
15.04.2008Zuletzt aktualisiert am
01.04.2010