RS Vwgh 2008/3/19 2008/15/0002

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Veröffentlicht am 19.03.2008
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §2;
FamLAG 1967 §3;
FamLAG 1967 §4 Abs2;

Rechtssatz

§ 4 Abs 2 FLAG setzt einen Beihilfenanspruch nach §§ 2 oder 3 FLAG voraus (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 23. Mai 2007, 2006/13/0074). Er ordnet für den Fall des Zusammentreffens des inländischen Beihilfenanspruches mit einem Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe an, dass in Österreich ein Anspruch (nur) auf eine Ausgleichszahlung bis zur Höhe der (höheren) österreichischen Beihilfe besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008150002.X02

Im RIS seit

15.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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