Rechtssatz: Unter einer Mitteilung, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt ist, ist auch die Mitteilung an einen Redakteur einer Zeitung zu verstehen, der für seine Zeitung Erkundigungen einzieht, weil der Mitteiler damit rechnen kann, dass der Redakteur die Ankündigung in der Zeitung und damit an einen größeren Personenkreis weitergibt. mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 22.01.1997 waren über Herrn Roman D drei Verwaltungsübertretungen verhängt worden. Unter Punkt 1.) war über ihn auf Rechtsgrundlage des §... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 33 b (und a) UWG in der Fassung des Wettbewerbes - Deregulierungsgesetzes 1992, wonach die Ankündigung eines Ausverkaufes an die Bewilligung des nach dem Standort des Ausverkaufes zuständigen Behörde gebunden ist, richtet sich ausschließlich an den Inhaber einer Gewerbeberechtigung (den Gewerbetreibenden). Wird somit ein Ausverkauf ohne Bewilligung von einer Person angekündigt, die auch die (entsprechende) Gewerbeberechtigung nicht besitzt, ist die Bestra... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 33 b UWG ist die Ankündigung eines Ausverkaufes und nicht dessen Durchführung nur mit Bewilligung der nach dem Standort des Ausverkaufes zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zulässig. Jedoch wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, den Abverkauf von Getränken ohne Bewilligung der Behörde durchgeführt zu haben, was nicht unter das UWG subsumierbar ist. Das Verfahren mußte somit nach § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingestellt werden. Schlagworte Ausverkauf Ankündigung Durchführun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 18.10.1996, GZ: 15.1 1996/8395, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Masseverwalter in der Konkurssache "Getränke L" in der Zeit vom 29.03.1996 bis 14.06.1996 auf dem Standort in D, den Abverkauf von Getränken durchgeführt, obwohl er dafür keine Bewilligung von der Behörde besessen habe. Er habe dadurch § 33 lit b Z 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verletzt und wurde über ihn deswegen eine Ge... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 30.1.1996 war über Herrn Dr. P. K. als handelsrechtlichem Geschäftsführer und damit zur Vertretung nach außen berufenem Organ der -J. Han... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Unterlassungsdelikt des § 33 b UWG, betreffend die Ankündigung eines Ausverkaufes ohne Bewilligung der nach dem Standort des Ausverkaufes zuständigen Behörde, wird, wenn diese Ankündigung bei einer weiteren Betriebsstätte (Zweigniederlassung) erfolgt, an diesem Ort begangen und nicht am Ort des Unternehmenssitzes. So wäre die entsprechenden Dispositionen (die Einholung der Bewilligung) am Standort dieser weiteren Betriebsstätte zu treffen (vgl. VwGH 7.4.1995, 95/02/0069). A... mehr lesen...