RS UVS Vorarlberg 2004/01/12 1-0732/02

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.2004
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Rechtssatz

Unter einer Mitteilung, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt ist, ist auch die Mitteilung an einen Redakteur einer Zeitung zu verstehen, der für seine Zeitung Erkundigungen einzieht, weil der Mitteiler damit rechnen kann, dass der Redakteur die Ankündigung in der Zeitung und damit an einen größeren Personenkreis weitergibt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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