Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz erließ gegenüber dem Imker A.R. folgenden nach der Aktenlage rechtskräftigen Bescheid vom 8. August 1997: "I. Spruch: 1: Gemäß § 6 (1) des Bienenseuchengesetzes, BGBl. Nr. 290/1988, wird Ihr Bienenstand in G. gesperrt. Aus dem gesperrten Standort dürfen Bienenvölker, Schwärme und Königinnen nicht weggebracht werden.
Spruch: 2: Gemäß § 7 (2) des Bienenseuchengesetzes, BGBl. Nr. 290/1988, wird die Tötung und schadlose Beseitigung ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1330150010/07 Verwaltungsgerichtshof82/04 Apotheken Arzneimittel86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: 31990L0676 Nov-31981L0851 Art4 Abs4;AMG 1983 §11 Abs1;BienenSG 1988 §1 Z1;BienenSG 1988 §7 Abs1;EURallg;VwGG §67;
Rechtssatz: Heil- und Desinfektionsmaßnahmen iSd § 7 Abs 1 BienenSG 1998 können jedenfalls dann nicht als "geeignet" angesehen werden, wenn sie gegen bestehende Recht... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21. September 1999 wurde "auf Antrag der Firma E, Paris, vom 15. März 1999" gemäß § 11 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes eine näher bezeichnete Arzneispezialität in der durch die Anlagen 1 bis 4 beschriebenen Form (Kennzeichnung laut Anlage 1, Fachinformation laut Anlage 2, Gebrauchsinformation laut Anlage 3 und Zusammensetzung laut Anlage 4) zur Abgabe im Inland zugelassen. Gleichzeitig wurde gemäß den §§ 1 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §11 Abs1;B-VG Art131 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit einer an den Verwaltungsgerichtshof erhobenen Beschwerde gemäß Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG können nicht einzelne, die zugelassene Arzneispezialität bezeichnende Angaben im Zulassungsbescheid gemäß § 11 Abs 1 AMG angefochten werden, sondern nur der eine unteilbare Einheit bildende Abspruc... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §11 Abs1;
Rechtssatz: Wenn gemäß § 11 Abs 1 AMG die Zulassung für eine durch Kennzeichnung, Fachinformation, Gebrauchsinformation und Zusammensetzung beschriebene Arzneispezialität erteilt wird, so ist Gegenstand dieses Abspruchs die Arzneispezialität in jener Form, wie sie sich aus den erwähnten Unterlagen ergibt; diese Unterlagen mit den darin enthaltenen Angabe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 2. Dezember 1996 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der F.P. Handelsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in S. zu verantworten, dass von dieser Mitte Dezember 1995 16 Packungen der Arzneimittelspezialität "Melatonin plus Beta-Carotin, Vit. C und Vit. E" an die Drogerie W. in G. geliefert und damit in Verkehr gebracht wurden, ohne dass dieses ... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §11 Abs1;AMG 1983 §84 Z5;LMG 1975 §18 Abs1;LMG 1975 §74 Abs5 Z3;LMG 1975 §74;
Rechtssatz: Die Anmeldung eines Produktes als Verzehrprodukt steht zwar der Annahme einer Strafbarkeit des Inverkehrbringens nach § 74 Abs 5 Z 3 iVm § 18 Abs 1 LMG 1975 entgegen; sie ändert aber gegebenenfalls nichts an der Strafbarkeit im Hinblick auf andere Tatbe... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §11 Abs1;AMG 1983 §84 Z5;LMG 1975 §18 Abs2;LMG 1975 §18;
Rechtssatz: Es kann nicht gesagt werden, dass der Anmeldung eines Produktes als Verzehrprodukt bis zum Ablauf der Frist des § 18 Abs 2 LMG 1975 oder bis zur Untersagung die Wirkung einer Entscheidung über die rechtliche Qualität der Ware als Verzehrprodukt oder über die Übereinstimmung... mehr lesen...
Einer am 30. Juni 1995 an die Bezirkshauptmannschaft Sch. erstatteten Anzeige zufolge vertreibe die R.-GmbH das Produkt "Algentabletten". Dieses sei als Arzneimittel einzustufen, weil es die Schilddrüsenfunktion beeinflusse. Es werde ohne arzneimittelrechtliche Zulassung und ohne Hinweis auf mögliche Gegenindikationen vertrieben. Der Anzeige war eine Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz vom 30. Mai 1995 beigefügt, wonach die "Algentabletten" nach den An... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §11 Abs1;AMG 1983 §84 Z5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Den Besch trifft durchaus eine Kontrollpflicht betreffend die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften, der er (etwa) durch Einholung einer Auskunft der zuständigen Behörde hätte nachkommen können (Hinweis E 28.2.1992, 92/10/0017). European Case Law Iden... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, und zwar als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma X in W, St-Gasse 9 etabliert, zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 25. April 1990 das Arzneimittel (die Arzneispezialität) "Multi Carotin Sonnenbraun Kapseln", das gemäß § 11 des Arzneimittelgesetzes der Zulassung durch den Bundeskanzler unte... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1 Z1;AMG 1983 §11 Abs1;AMG 1983 §84 Z5;LMG 1975 §1 Abs1;LMG 1975 §3;
Rechtssatz: Die Zubereitung eines Produktes (hier: "Multi Carotin Sonnenbraun Kapseln"), die Beta-Carotin in einer Dosierung von 4 mg enthält, dient (jedenfalls auch) sowohl zur Verhütung als auch zur Heilung bzw Linderung von Krankheiten, Leiden oder krankhaften Besc... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien sprach mit Straferkenntnis vom 23. September 1985 aus, der Beschwerdeführer sei als Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft an einem bestimmten Ort in Wien in der Zeit vom 28. Februar bis 14. März 1985 eine bestimmte Arzneispezialität ("X-Weizendorn-Elixier") abgegeben und am 14. März 1985 diese zur Abgabe bereitgehalten habe,... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §11 Abs1;AMG 1983 §84 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E VS 1990/01/30 89/18/0008 4 Stammrechtssatz Die vom Besch vertretene Rechtsansicht, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine zulässige "Abgabe" iSd § 84 Z 5 AMG seien erfüllt, wenn ein Produkt, sei es auch nach früherer Rechtslage, angemeldet und die Anmeldung nicht rechtskräftig zurückgewiesen word... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien sprach mit Straferkenntnis vom 5. November 1987 aus, daß der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung dafür verantwortlich sei, daß diese Gesellschaft an zwei bestimmten Orten in Wien am 17. Juni 1987 bestimmte Arzneispezialitäten zur Abgabe bereitgehalten habe, und zwar 1) ohne Zulassung dieser Arzneispezialitäten durch das Bundesk... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §11 Abs1;AMG 1983 §84 Z5; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734;
Rechtssatz: Die vom Besch vertretene Rechtsansicht, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine zulässige "Abgabe" iSd § 84 Z 5 AMG seien erfüllt, wenn ein Produkt, sei es auch nach früherer Rechtslage, angemeldet und die Anmeldung nicht rechtskräftig zurückgewiesen worden sei, l... mehr lesen...