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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §11 Abs1;Rechtssatz
Die Anmeldung eines Produktes als Verzehrprodukt steht zwar der Annahme einer Strafbarkeit des Inverkehrbringens nach § 74 Abs 5 Z 3 iVm § 18 Abs 1 LMG 1975 entgegen; sie ändert aber gegebenenfalls nichts an der Strafbarkeit im Hinblick auf andere Tatbestände des § 74 LMG 1975 (vgl das Erkenntnis vom 15. November 1999, 96/10/0251), aber auch des AMG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998100050.X01Im RIS seit
30.04.2001