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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §11 Abs1;Rechtssatz
Es kann nicht gesagt werden, dass der Anmeldung eines Produktes als Verzehrprodukt bis zum Ablauf der Frist des § 18 Abs 2 LMG 1975 oder bis zur Untersagung die Wirkung einer Entscheidung über die rechtliche Qualität der Ware als Verzehrprodukt oder über die Übereinstimmung von Beschaffenheit und Aufmachung mit den sonstigen Vorschriften zukäme (vgl zu den Wirkungen der "Nichtuntersagung" das Erkenntnis vom 15. November 1999, 96/10/0251, und das Erkenntnis vom 23. Oktober 1995, 93/10/0235).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998100050.X02Im RIS seit
30.04.2001