RS Vwgh 2001/2/19 98/10/0050

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Veröffentlicht am 19.02.2001
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §11 Abs1;
AMG 1983 §84 Z5;
LMG 1975 §18 Abs2;
LMG 1975 §18;

Rechtssatz

Es kann nicht gesagt werden, dass der Anmeldung eines Produktes als Verzehrprodukt bis zum Ablauf der Frist des § 18 Abs 2 LMG 1975 oder bis zur Untersagung die Wirkung einer Entscheidung über die rechtliche Qualität der Ware als Verzehrprodukt oder über die Übereinstimmung von Beschaffenheit und Aufmachung mit den sonstigen Vorschriften zukäme (vgl zu den Wirkungen der "Nichtuntersagung" das Erkenntnis vom 15. November 1999, 96/10/0251, und das Erkenntnis vom 23. Oktober 1995, 93/10/0235).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998100050.X02

Im RIS seit

30.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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