Entscheidungsgründe: I. Mit dem angefochtenen Bescheid der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird auf Antrag der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich gemäß §11 ArbeiterkammerG die Zugehörigkeit des Beschwerdeführers als Dienstnehmer der Landesbaudirektion beim Amt der Oö Landesregierung, Abteilung Hochbau, festgestellt. Die in der Geschäftseinteilung der Landesregierung gesondert ausgewiesene Landesbaudirektion trete in einem eigenen Gebäu... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1992 §10 Abs2 Z1 litaGeschäftseinteilung des Amtes der Oö LReg. LGBl 59/1998
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Nichtzugehörigkeit zur Arbeiterkammer durch
Feststellung der Zugehörigkeit des Beschwerdeführers als Dienstnehmer
der Landesbaudirektion beim Amt der Oö Landesregierung;
Landesbaudirektion als Untergliederung des Amtes der Landesregierung
keine selbständige Dienstst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Behandlung der vorliegenden Beschwerde der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien gegen einen Bescheid des (damaligen) Bundesministers für Arbeit und Soziales, der auf Begehren eines Bediensteten des Bundesforschungs- und Prüfzentrums/Arsenal (BFPZ Arsenal) dessen Nichtzugehörigkeit zu dieser Kammer feststellt, wurde mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 10. Dezember 1997 unter Hinweis auf §10 Abs2 Z1 litb Arbeiterkammergesetz und VfSlg 3415/... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1992 §10 Abs2 Z1 litbArsenalG §2, §3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Feststellung der Nichtzugehörigkeit eines Bediensteten des
Bundesforschungs- und Prüfzentrums Arsenal zur Arbeiterkammer;
Qualifikation des BFPZ Arsenal als wissenschaftliche Anstalt im Sinne
des Arbeiterkammergesetzes
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales wird auf Antrag der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg gemäß §11 ArbeiterkammerG die Zugehörigkeit des Beschwerdeführers als Bediensteten des Landeswasserbauamtes in Bregenz zur Arbeiterkammer festgestellt. Das in der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung (im Bereich der Gruppe VII: Bauwesen und Raumplanung) als nachgeordnete Dienststelle bezeichnete Landeswa... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1992 §10 Abs2 Z1 litaVfGG §88
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Feststellung der Zugehörigkeit des Bediensteten eines
Landeswasserbauamtes zur Arbeiterkammer; Landeswasserbauamt als
Dienststelle mit Aufgaben im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung
und nicht als Wasserrechtsbehörde mit hoheitlichen Aufgaben ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist öffentlich-rechtlich Bediensteter des Bundes und als solcher in der Buchhaltung des Generalsekretariates des Österreichischen Bundestheaterverbandes beschäftigt. Mit Eingabe vom 16. Juni 1993 beantragte er, der Bundesminister für Arbeit und Soziales wolle einen Feststellungsbescheid darüber erlassen, daß er auf Grund dieser Tätigkeit nicht der Arbeiterkammer angehöre. 2. Die für die Lösung der damit aufgeworfenen Rechtsfrage m... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1992 §10 Abs2 Z1 litaBundesministerienG 1986 §7 Abs5
Leitsatz: Keine Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht
auf Nichtzugehörigkeit zur Arbeiterkammer durch Abweisung eines
Feststellungsantrags eines Bundesbediensteten im Generalsekretariat
des Österreichischen Bundestheaterverbandes; Qualifikation des
Generalsekretariats des Österreichischen Bundestheaterv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem angefochtenen Bescheid wird auf Antrag des Beschwerdeführers festgestellt, daß er als Angestellter einer in Wien ansässigen Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft mbH und Leiter von deren Zweigstelle in Kirchdorf an der Krems gemäß §10 Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. 626/1991 (AKG), der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich angehört. Nach dieser Gesetzesbestimmung gehören alle Arbeitnehmer der Arbeiterkammer an (Abs1). A... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzWirtschaftstreuhänder-KammerG §4AKG 1992 §10 Abs2 Z2
Leitsatz: Abweisung einer gegen die doppelte Kammerzugehörigkeit eines
Angestellten einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft mbH gerichteten
Beschwerde; keine unsachliche Umschreibung der Ausnahmen von
der Arbeiterkammerzugehörigkeit in bezug auf Kapital- bzw
Personengesellschaften; keine Bedenken gegen di... mehr lesen...