Entscheidungen zu § 13 Abs. 4 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-33 von 33

RS Vwgh 1988/5/31 88/11/0048

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs4;ZustG §21;
Rechtssatz: Auf das Vorhandensein einer "Zustellvollmacht" stellt § 13 Abs 4 ZustellG nicht ab. Die in dieser Bestimmung genannten "Angestellten des Parteienvertreters" sind keine Ersatzempfänger; an sie dürfen daher auch solche Sendungen zugestellt werden, bezüglich derer eigenhändige Zustellung angeordnet ist (Hinweis auf E 21.10.1986, 86/07/0135)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1988

RS Vwgh 1987/9/15 87/07/0110

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §26 Abs1 Satz1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;ZustG §13 Abs4;ZustG §4;
Rechtssatz: Im Falle der Bewilligung der Verfahrenshilfe beginnt die im § 26 Abs 1 erster Satz VwGG vorgesehene sechswöchige Beschwerdefrist im Grunde des § 26 Abs 3 erster Satz VwGG mit dem Tag zu laufen, an dem der Bescheid über die Bestellung des Rechtsanwaltes zum... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1987

RS Vwgh 1986/10/21 86/07/0135

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;ZustG §13 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0136
Rechtssatz: Die in § 13 Abs 4 ZustellG genannten "Angestellten des Parteienvertreters" sind keine Ersatzempfänger. An sie dürfen daher auch solche Sendungen zugestellt werden, bezügli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1986

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