Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde der A, in ***, UNGARN, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 27. September 2022, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung 1960, den BESCHLUSS: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Bes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.11.2022 Norm: VwGVG 2014 §31 ZustG §11 ZustG § 11 heute ZustG § 11 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2017 ZustG § 11 gültig von 01.03.2013 bis 28.02.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Größ als Einzelrichter über die Beschwerde der A gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 28.01.2016, Zl. ***, betreffend Übertretungen nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) gemäß § 31 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) folgenden BESCHLUSS gefasst: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Gemäß § 25a Abs. 1 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (VwGG) eine orden... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn JF, vertreten durch JUDr. Svetlana Machová, Rechtsanwältin in ***, ***, SLOWAKEI, gegen die als Straferkenntnis bezeichnete Erledigung der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 25. April 2017, Zl. GFS2-V-16 24369/6, betreffend Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), den BESCHLUSS 1. Die Beschwerde wird mangels Anfechtungsobjekt zurückgewie... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Richter Mag. Gindl über die Beschwerde des JJ, vertreten durch Mag. Michal Slany, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen die als Straferkenntnis bezeichnete Erledigung der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 3. März 2017, Zl. GFS2-V-16 34089/5, betreffend Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) den BESCHLUSS gefasst: 1. Die Beschwerde wird mangels Anfechtungsobjekt zurückgewiesen. 2. Eine Revision gem... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.01.2018 Norm: ZustG §11RHStRÜbk Eur Ergänzung Erleichterung Slowakei 1996 ArtXIII Abs4
Rechtssatz: War die Zustellung der Erledigung mangels erforderlicher Übersetzung in die Sprache des ersuchten Staates nicht wirksam, ist diese Erledigung nicht als Bescheid zu qualifizieren und die dagegen erhobene Beschwerde ist mangels Anfechtungsobjektes als unzulässig zurückzuweisen.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.01.2018 Norm: ZustG §11RHStRÜbk Eur 2005 Art5 Abs3
Rechtssatz: Aus § 11 Abs. 1 Zustellgesetz ergibt sich eine abgestufte Reihenfolge, die bei der Prüfung, ob eine entsprechende Zustellung in einen anderen Staat möglich und zulässig ist, anzuwenden ist (vgl. VwGH Ra 2015/11/0097, mit Verweis auf Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely, Österreichisches Zustellrecht, 2... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.01.2018 Norm: ZustG §11RHStRÜbk Eur 2005 Art5 Abs3
Rechtssatz: Für den Fall, dass der Zustellungsempfänger der Sprache, in der die Urkunde abgefasst ist, unkundig ist, ist das Erfordernis der Übersetzung vorgesehen. […] Eine Ausfolgung einer Kopie des Straferkenntnisses in deutscher Sprache kann mangels Deutschkenntnissen des Zustellungsempfängers nicht als wirksame Zuste... mehr lesen...