RS Lvwg 2018/1/16 LVwG-S-1612/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

16.01.2018

Norm

ZustG §11
RHStRÜbk Eur Ergänzung Erleichterung Slowakei 1996 ArtXIII Abs4

Rechtssatz

War die Zustellung der Erledigung mangels erforderlicher Übersetzung in die Sprache des ersuchten Staates nicht wirksam, ist diese Erledigung nicht als Bescheid zu qualifizieren und die dagegen erhobene Beschwerde ist mangels Anfechtungsobjektes als unzulässig zurückzuweisen.

Schlagworte

Verfahrensrecht; Zustellung; Bescheid; Übersetzung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1612.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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