Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
16.01.2018Norm
ZustG §11Rechtssatz
Aus § 11 Abs. 1 Zustellgesetz ergibt sich eine abgestufte Reihenfolge, die bei der Prüfung, ob eine entsprechende Zustellung in einen anderen Staat möglich und zulässig ist, anzuwenden ist (vgl. VwGH Ra 2015/11/0097, mit Verweis auf Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely, Österreichisches Zustellrecht, 2. Auflage, Rz 2 f. zu § 11 ZustellG). Entscheidend sind daher in erster Linie bestehende internationale Vereinbarungen.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Verfahrensrecht; Straferkenntnis; Zustellung; Sprache; Übersetzung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1603.001.2017Zuletzt aktualisiert am
26.03.2018