Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 24.02.2023 festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als unbeschränkt haftender Gesellschafter zusammen mit der Firma XXXX zur ungeteilten Hand für die von dieser Firma zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. für die Zeiträume November 2020 bis Jänner 2023 in der Höhe von € 80.017,33 zuzüglich Verzugszinsen in der si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Kärnten, vom 30.11.2022 [sic!, offensichtlich: 2023] wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) sind eine Familie und werden nach ihrer Reihung im
Spruch: im Folgenden BF1, BF2, BF3 und BF4 bezeichnet. Die BF1 ist die Mutter der drei Beschwerdeführer BF2, BF3 und BF4. 2. Die BF stellten am 09.10.2021 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 3. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA, belangte Behörde) wies mit Bescheiden v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) sind eine Familie und werden nach ihrer Reihung im
Spruch: im Folgenden BF1, BF2, BF3 und BF4 bezeichnet. Die BF1 ist die Mutter der drei Beschwerdeführer BF2, BF3 und BF4. 2. Die BF stellten am 09.10.2021 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 3. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA, belangte Behörde) wies mit Bescheiden v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) sind eine Familie und werden nach ihrer Reihung im
Spruch: im Folgenden BF1, BF2, BF3 und BF4 bezeichnet. Die BF1 ist die Mutter der drei Beschwerdeführer BF2, BF3 und BF4. 2. Die BF stellten am 09.10.2021 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 3. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA, belangte Behörde) wies mit Bescheiden v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) sind eine Familie und werden nach ihrer Reihung im
Spruch: im Folgenden BF1, BF2, BF3 und BF4 bezeichnet. Die BF1 ist die Mutter der drei Beschwerdeführer BF2, BF3 und BF4. 2. Die BF stellten am 09.10.2021 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 3. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA, belangte Behörde) wies mit Bescheiden v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 12.09.2023 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: „BFA“ oder „belangte Behörde“) den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 25.08.2022 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 ab (Spruchpunkt I.). Gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 wurde dem Beschwerdeführer der Status eines subsidiär Schutzberechtigten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz seines rechtsfreundlichen Vertreters vom 21.9.2023 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 71 AVG wegen Versäumnis der Beschwerdefrist gegen den Bescheid der ÖGK vom 31.5.2023, GZ: XXXX , betreffend Versicherungspflicht. Unter einem wurde die Beschwerde gegen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz seines rechtsfreundlichen Vertreters vom 21.9.2023 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 71 AVG wegen Versäumnis der Beschwerdefrist gegen den Bescheid der ÖGK vom 31.5.2023, GZ: XXXX , betreffend Versicherungspflicht. Unter einem wurde die Beschwerde gegen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz seines rechtsfreundlichen Vertreters vom 21.9.2023 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 71 AVG wegen Versäumnis der Beschwerdefrist gegen den Bescheid der ÖGK vom 31.5.2023, GZ: XXXX , betreffend Versicherungspflicht. Unter einem wurde die Beschwerde gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße (in der Folge kurz als „belangte Behörde“ oder „AMS“ bezeichnet) vom 27.11.2023 wurde festgestellt, XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführer“) Notstandshilfe ab dem 13.11.2023 gemäß § 38 iVm § 17 und § 58 iVm 44, 46 AlVG gebühre. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße (in der Folge kurz als „belangte Behörde“ oder „AMS“ bezeichnet) ... mehr lesen...