TE Bvwg Beschluss 2025/1/23 W173 2272007-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 23.01.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten