Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Sierra Leone, stellte am 22.09.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, welchen er im Wesentlichen mit Familienstreitigkeiten sowie einer für ihn daraus resultierenden Gefahr einer Verfolgung durch Mitglieder des Oje-Kultes in seinem Herkunftsstaat begründete. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16.11.2018 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internat... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...