Entscheidungen zu § 32 Abs. 1 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Beschluss 1998/9/10 98/20/0347

Der Asylantrag des Beschwerdeführers wurde im Instanzenzug mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 5. Juli 1995 abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof wies mit hg. Beschluß vom 22. Jänner 1998, Zl. 95/20/0517, die Beschwerde gemäß § 44 Abs. 2 des Asylgesetzes 1997 zurück. Dieser Beschluß wurde sowohl dem Beschwerdeführer als auch dem Bundesminister für Inneres und dem unabhängigen Bundesasylsenat am 5. Februar 1998 zugestellt. Mit der vorliegenden Beschwerde gemäß Art. 132 B-... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 98/20/0347

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs1;FristberechnungsÜbk Eur;VwGG §27;
Rechtssatz: Der Tag, an dem der Berufungsantrag bei der Berufungsbehörde eingelangt ist, wird gemäß § 32 Abs 1 AVG nicht in den Lauf der sechsmonatigen Frist nach § 27 VwGG eingerechnet. Schlagworte Binnen 6 Monaten European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

TE Vwgh ErkenntnisVS 1996/1/31 93/03/0156

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 27. August 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach ("SP-...") bestimmten Kraftfahrzeuges bis zum 14. Februar 1992 unterlassen, der Behörde auf Grund der schriftlichen Aufforderung vom 28. Jänner 1992 der Bundespolizeidirektion Wien, zugestellt am 31. Jänner 1992, binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 20. D... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh ErkenntnisVS | 31.01.1996

RS Vwgh 1996/1/31 93/03/0156

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §32 Abs1;AVG §33 Abs3;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Da es sich bei der Frist des § 103 Abs 2 KFG (auch) um eine verfahrensrechtliche Frist handelt, sind gemäß § 33 Abs 3 AVG die Tage des Postenlaufes nicht einzurechnen. Es kommt somit hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Auskunftserteilung nach § ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.01.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/4/7 95/02/0014

Mit dem im Devolutionswege ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. November 1994 wurde der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und Abs. 7a StVO in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 14. April 1978, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 17/1978, für die von der Magistratsabteilung 48 am 26. November 1991 um 0.40 Uhr vorgenomme Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des an einem näher beschriebenen Ort verkehrsbeeinträchtige... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.04.1995

RS Vwgh 1995/4/7 95/02/0014

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §32 Abs1;AVG §33 Abs3;FristberechnungsÜbk Eur Art1 lita;FristberechnungsÜbk Eur Art5;StVO 1960 §89a Abs7;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frist des § 89a Abs 7 StVO ist materiellrechtlicher Natur. Jedenfalls für derartige Fristen ist das Eur FristenberechnungsÜbk samt Erklärung der Republik Ös... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.04.1995

RS Vwgh 1989/7/4 88/08/0089

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs1;AVG §33 Abs3;FristberechnungsÜbk Eur;VwRallg;
Rechtssatz: Nach Artikel 1 lit a des Europäischen Übereinkommens über die Berechnung von Fristen samt Erklärung der Republik Österreich, das unmittelbar anwendbar ist, ist dieses Übereinkommen auf die Berechnung von Fristen auf dem Gebiet des Zivil-, Handels-... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.1989

RS Vwgh 1987/12/16 87/02/0179

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §32 Abs1;KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;KFG 1967 §123 Abs4;
Rechtssatz: War bei einer telefonischen Anfrage gemäß § 103 Abs 2 KFG keine Antwortfrist zu gewähren, wurde auch keine gewährt und die Auskunft vom Zulassungsbesitzer verweigert, so kommt einer nachträglichen Auskunft keine Rechtserheblichkeit mehr zu. European Case ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1987

RS Vwgh 1987/12/16 87/02/0179

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §32 Abs1;KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;KFG 1967 §123 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Zur Beantwortung einer telefonischen Anfrage gemäß § 103 Abs 2 KFG ist gegebenenfalls eine Frist zu gewähren. Dies dann, wenn der Zulassungsbesitzer im Augenblick der Anfrage zur Erteilung der geforderten Auskunft aus bestimmten Gründen nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1987

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