Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine freiwillige Wassergenossenschaft (§ 74 Abs 1 lit a WRG) mit dem Zweck der Errichtung und Erhaltung einer Wasserversorgungsanlage zur Versorgung der Liegenschaften und Anlagen ihrer Mitglieder mit Trink- und Nutzwasser. Ihre in der Generalversammlung am 28. 3. 2003 beschlossenen Satzungen wurden von der Wasserrechtsbehörde genehmigt. Nach § 3 (Mitgliedschaft) der Satzungen sind Mitglieder der Genossenschaft die freiwillig beigetretenen Eigen... mehr lesen...
Begründung: In einem steirischen Ort wurde 1959 eine "Wassergemeinschaft" als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Die Rechtsvorgänger des Antragstellers waren unter den Gründungsmitgliedern. Sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft - ausgenommen die Rechtsvorgänger des Antragstellers - gründeten 1977 die Antragsgegnerin, eine Wassergenossenschaft. Eine "Liquidation der alten Gemeinschaft" unterblieb. Mit Bescheid der Wasserrechtsbehörde vom 22. 4. 1977 wurde die Genossensch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist - in einer Kärntner Katastralgemeinde - Eigentümer der Liegenschaften EZ 11 (Gesamtfläche etwa 13,5 ha) u. a. mit den Grundstücken 213/1 und .12/1 samt Wohnhaus und EZ 13 (Gesamtfläche 6.7872) mit altem und neuem Wohnhaus. Die sechstbeklagte Partei ist eine freiwillige Wassergenossenschaft. Der Erstbeklagte ist als ihr Mitglied gleichzeitig Obmann. Die anderen Beklagten sind gleichfalls Mitglieder. Der Genossenschaft wurde mit Bescheid vom 11. S... mehr lesen...
Norm: WRG §73WRG §74
Rechtssatz: Wassergenossenschaften erbringen ihre Leistungen zur Erreichung des Zwecks, zu dem sie geschaffen wurden, im Wirkungsbereich des öffentlichen Rechts. Dies schließt nicht aus, daß bei Auslegungsfragen auch den im zivilrechtlichen Assoziationsrecht, insbesondere im Genossenschaftsrecht, zum Ausdruck kommenden Rechtsgrundsätzen Bedeutung zukommen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WRG §74WRG §77WRG §78
Rechtssatz: Die von einer freiwilligen Wassergenossenschaft beschlossene "Anschlußgebühren-Ordnung" ist ein "besonderes Übereinkommen" der Mitglieder im Sinn des § 78 Abs 2 WRG. Ein solches "besonderes Übereinkommen" wird erst nach rechtskräftiger Genehmigung durch die Wasserrechtsbehörde mit konstitutivem Beschluß wirksam und wirkt nicht zurück. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Vor etwa 20 Jahren schlossen sich Bewohner des Ortsteiles A der Gemeinde S zum Zwecke der Eigenversorgung dieses Ortsteiles mit Wasser zusammen. Es sollten Quellen - allenfalls durch Ankauf - erschlossen und die Versorgung durch Errichtung entsprechender Anlagen sichergestellt werden. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein als zuständige Wasserrechtsbehörde anerkannte bisher diese Zweckgemeinschaft, die den Namen "Wasserinteressentschaft A" führt, nicht als Wassergenossenschaft im Sinne ... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §479ABGB §1175 A1WRG §74ZPO §14
Rechtssatz: Die Feststellung eines einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ( "Wasserinteressentschaft" ) zustehenden, in eine Wassergenossenschaft einzubringenden Wasserbezugsrechtes aus einer Quelle können nur alle Gesellschafter gemeinsam als notwendige Streitgenosser begehren. Entscheidungstexte 1 Ob 33/79 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1WRG §74
Rechtssatz: Wenn sich jemand zum Zweck der Eigenversorgung eines Ortsteils mit anderen Interessenten zusammenschließt und für andere Organisationsformen keine Anhaltspunkte bestehen, ist vom Bestand einer Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts auszugehen. Entscheidungstexte 1 Ob 33/79 Entscheidungstext OGH 09.01.1980 1 Ob 33/79 Veröff: JBl 1980,545 = SZ... mehr lesen...
Norm: WRG §74WRG §75WRG §77WRG §81
Rechtssatz: Die Rechte sowohl der Mitglieder einer Wassergenossenschaft untereinander als auch der Genossenschaft zu außenstehenden Interessenten werden im öffentlichen Recht geregelt; privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Wassergenossenschaften und Interessenten über den Zweck der Genossenschaft betreffende Angelegenheiten kommen daher grundsätzlich nicht in Betracht. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Da W über keine Fließwasserversorgung verfügt, traten die Bewohner dieses Gebietes an den Landwirt Felix V mit der Bitte heran, eine Wasserleitung zu errichten. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 20. Oktober 1966, 7 G-16/66, wurde die auf Grund der Gründungsversammlung vom 3. Feber 1966 gebildete Wassergenossenschaft W, die nunmehrige klagende Partei, anerkannt und deren Satzungen genehmigt, Felix V wurde zum Obmann gewählt. Gemäß § 8 Z. 1 der Satzungen vertritt d... mehr lesen...
Norm: WRG §74WRG §77
Rechtssatz: Der Beschluß der Proponenten einer Wassergenossenschaft, der Grundlage für die behördliche Anerkennung bilden soll, muß die Satzung erfassen. Entscheidungstexte 1 Ob 27/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob 27/76 Veröff: SZ 49/162 = EvBl 1977/169 S 393 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: WRG §74WRG §75WRG §77WRG §81
Rechtssatz: Keine nachträgliche Einbeziehung von Dritten in eine Wassergenossenschaft durch privatrechtlichen Vertrag, auch nicht in der Form, daß dem Dritten Mitgliedschaftsrechte und/oder Mitgliedpflichten aber nicht die Mitgliedschaft selbst zuerkannt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 27/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob 27/76 Veröf... mehr lesen...
Norm: WRG §74ZPO §1 AbZPO §1 Ah5
Rechtssatz: Erst mit Rechtskraft eines ausdrücklichen Anerkennungsbescheides der Wasserrechtsbehörde erlangt eine Wassergenossenschaft Rechtspersönlichkeit als Körperschaft des öffentlichen Rechtes und damit Parteifähigkeit im Sinne der ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 103/75 Entscheidungstext OGH 02.07.1975 1 Ob 103/75 Veröff: SZ 48/76 = EvBl 1976/81 ... mehr lesen...
Die klagende Partei, die sich ohne nähere Darlegung ihrer Organisationsform "Wasserinteressentschaft Wasserleitung M" bezeichnet und durch den Obmann Peter B vertreten auftritt, behauptet, im Gemeindegebiet S eine Wasserleitung zu betreiben, an die die beklagte Partei, die Gemeinde S, das Schulhaus angeschlossen habe; sie begehrte von der beklagten Partei die ihr geschuldete Anschlußgebühr von 30.000 S samt Anhang. Die beklagte Partei bestritt die Parteifähigkeit der klagenden Partei ... mehr lesen...