IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau vom 30.03.2021, Zl. ***, betreffend einen Instandhaltungsauftrag nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unb... mehr lesen...
BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der Wehrgenossenschaft A, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 22. Februar 2021, ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), beschlossen: I. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 22. Februar 2021, ***, wird aufgehoben... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.04.2021 Norm: WRG 1959 §50 Abs1WRG 1959 §138 Abs1 litaVwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Welcher Sachverhalt „maßgebend“ im Sinne des § 37 AVG ist, hängt von den für die zu treffende Entscheidung relevanten Rechtsvorschriften ab. Das heißt, die Behörde hat sich im Zuge des Ermittlungsverfahrens im Klaren zu sein, unter dem Gesichtspunkt welcher Rechtsvorschrift(en) eine Verwa... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.04.2021 Norm: WRG 1959 §50 Abs1WRG 1959 §138 Abs1 litaVwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Für einen Instandhaltungsauftrag nach § 50 Abs 1 WRG hat die Behörde erstens zu ermitteln, ob eine Wasserbenutzungsanlage (bzw. eine sonstige Wasseranlage, diesfalls gilt § 50 Abs 6 leg cit) vorliegt (bzw es sich um den Teil einer solchen handelt); zweitens, ob diese(r) eine wasserrechtli... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 29.04.2021 Norm: WRG 1959 §50 Abs1WRG 1959 §138 Abs1 litaVwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Die Alternative des letzten Satzteiles des § 50 Abs 1 WRG, die Anlage derart zu erhalten oder bedienen, dass keine Verletzung öffentlicher Interessen oder fremder Rechte stattfindet, setzt in gleicher Weise voraus, dass es sich um eine bewilligte Wasseranlage handelt und kommt nur zum Tra... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 29.04.2021 Norm: WRG 1959 §50 Abs1WRG 1959 §138 Abs1 litaVwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Aus der Wendung „dazugehörigen Kanäle“ im § 50 Abs 1 WRG folgt nicht, dass die zum Betrieb einer Wasserkraftanlage notwendigen Werkskanäle schon wegen der Erforderlichkeit für den Betrieb der Instandhaltungsverpflichtung unterlägen, sondern muss die Bewilligung von vornherein auch diese A... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 29.04.2021 Norm: WRG 1959 §50 Abs1WRG 1959 §138 Abs1 litaVwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Abgesehen von der Frage, was der „Zielzustand“ iSd § 50 Abs 1 WRG wäre, bedarf es bei der Sachverhaltsermittlung einer entsprechenden Konkretisierung des Auftrages, also welche konkreten Maßnahmen vom allenfalls dazu Verpflichteten zu setzen sind, wovon auch die Dauer der nach § 59 Abs 2 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde der Marktgemeinde ***, vertreten durch A, Rechtsanwälte OG, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 30.01.2017, ***, betreffend Instandhaltungsauftrag nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: I. Der Spruchpunkt 1. des Bescheides vom 30.01.2017 wird dahingehend ergänzt, dass auch die Wurzelst... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, vertreten durch RA B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 20.12.2017, betreffend Wiederaufnahme eines wasserrechtlichen Verfahrens (Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 21.04.2017, ***), nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung durch Verkündung zu Recht erkannt: 1. Die Beschw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.10.2018 Norm: WRG 1959 §50 Abs1AVG 1991 §69 Abs1 Z2AVG 1991 §69 Abs1 Z4
Rechtssatz: Eine Vereinbarung ist einem Bescheid oder einer gerichtlichen Entscheidung im Sinne des § 69 Abs 1 Z 4 AVG nicht gleichzuhalten. Dies schon deshalb, weil sie nicht in Rechtskraft erwachsen kann, weshalb der Tatbestand der entschiedenen Sache nicht eintreten kann. Sch... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde der Marktgemeinde ***, vertreten durch A, Rechtsanwälte OG, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 30.01.2017, ***, betreffend Instandhaltungsauftrag nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG)... mehr lesen...