Norm: ABGB §312ABGB §1460WRG §2 Abs2WRG §3
Rechtssatz: Allein aus der Tatsache, daß die in einer Entfernung von einundzwanzig beziehungsweise zweiundvierzig Meter von einem Grundstück selbst in den Seeboden gerammten Piloten von den jeweiligen Grundstückseigentümern gewartet und auch erneuert wurden, kann keine Ersitzung des Eigentumsrechts an der zwischen der äußeren Pilotenreihe und dem Grundstück befindlichen Seefläche abgeleitet werden. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 15.4.1994 erwarb die Klägerin aus dem Gutsbestand einer Liegenschaft mehrere Grundstücke, für welche im Grundbuch eine eigene Einlagezahl eröffnet wurde. Diese Grundstücke bilden in der Natur das Schloß K***** samt Schloßpark und Zufahrtswegen. Das Schloß wurde vor mehreren Jahrhunderten errichtet und befand sich ehedem in Insellage. Die Insel bzw der Baugrund besteht aus Seeton/Schlier. Zwischen dem Geländeterrain und der Wasseroberfläche (Differ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 48 KG Laimbach, der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 181 dieser Katastralgemeinde. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 13.5.1974, Wa-203-1973, wurde dem Beklagten die Errichtung und der Betrieb einer Fischteichanlage bewilligt; es wurde ausgesprochen, daß das Maß der Wasserbenutzung sich aus dem vorgesehenen Zuleitungsrohr mit einem Durchmesser von 100 mm bei einem angenommenen Gef... mehr lesen...
Norm: ABGB §413WRG §3WRG §5WRG §9WRG §39
Rechtssatz: Die Verfügungsgewalt des Eigentümers eines fließenden Privatgewässers ist dadurch eingeschränkt, daß er ohne wasserrechtliche Bewilligung auf den Lauf und die Beschaffenheit des Wassers nicht Einfluß nehmen und den natürlichen Abfluß nicht willkürlich zum Nachteil eines unteren Grundstückes ändern darf. Entscheidungstexte 1 Ob 23/85 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §496ABGB §524WRG §3
Rechtssatz: Allein die Tatsache, dass das Wohnhaus des Wasserservitutsberechtigten an das Wasserleitungsnetz einer Gemeinde angeschlossen ist, lässt dessen Wasserbezugsrecht nicht enden, wenn er weiterhin, wenn auch nur vereinzelt, Wasser der Dienstbarkeit entsprechend bezieht. Entscheidungstexte 1 Ob 17/79 Entscheidungstext OGH 02.05.1979 1 Ob 17/79 Ve... mehr lesen...
Norm: WRG §2WRG §3
Rechtssatz: Ein vor dem Jahre 1870 entstandener Privatrechtstitel an einem See wird nicht dadurch beseitigt, daß der See durch öffentliche Gewässer gespeist wird. Entscheidungstexte 1 Ob 7/78 Entscheidungstext OGH 26.04.1978 1 Ob 7/78 Veröff: EvBl 1979/23 S 73 = JBl 1979,318 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: WRG §2WRG §3
Rechtssatz: Da Gewässer im Zweifel öffentliche Gewässer sind und ein Privatrechtstitel nachgewiesen werden muß, obliegt die Beweislast des Bestehens eines solchen Titels demjenigen, der ihn behauptet. Entscheidungstexte 1 Ob 7/78 Entscheidungstext OGH 26.04.1978 1 Ob 7/78 Veröff: EvBl 1979/23 S 73 = JBl 1979,318 1 Ob 7/84 ... mehr lesen...
Norm: WRG §2WRG §3
Rechtssatz: Zum Nachweis eines Privatrechtstitels genügt nicht der bloße Beweis der Ausübung bestimmter Wasserbenützungsrechte, die auch am öffentlichen Gut bestehen oder erworben werden können. Insbesondere darf aus dem Bestehen des Fischereirechtes an einem Gewässer kein Schluß auf das Eigentum an diesem gezogen werden. Auch der Grundsteuerkataster beweist weder das Eigentum noch den Besitz; so beweist das Parzellenprotokol... mehr lesen...
Norm: WRG §2WRG §3
Rechtssatz: Als Entstehungsart eines Privatrechtstitels kommen vor allem Privilegien, Schenkungen und Käufe (vom Staate), vor dem ABGB auch Ersitzung und Usurpation in Betracht. Auch Kaufverträge, Privilegien und Verleihbriefe bedürfen allerdings grundsätzlich einer näheren Prüfung, ob dem Vorbesitzer wirklich Eigentum zustand. Anzuwenden ist jedenfalls das seinerzeit geltende Recht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 88 KG A, die Beklagten Eigentümer der Liegenschaft EZ 34 KG K, zu der die Grundstücke 1018 Garten, 1019 Wiese und 1027/3 Wiese gehören. Ing. Walter U und Johanna U sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 54 KG N; im Bereich der südlichen Grenze des zu dieser Liegenschaft gehörigen Grundstückes 623 befindet sich eine als Brunnen gefaßte Quelle, von welcher seit den Jahren 1964 oder 1965 eine Wasserleitung zum Haus der Beklagten in K Nr. 34 und... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §3WRG §10WRG §98
Rechtssatz: Daß die Errichtung von Wassernutzungsanlagen der wasserrechtlichen Bewilligung bedarf, ändert nichts an der sonst gegebenen Eigenschaft eines Gewässers als Privatgewässer. Wird ein privatrechtlicher Anspruch auf Mitbenützung geltend gemacht, sind zur Entscheidung über diesen Anspruch die Gerichte berufen. Entscheidungstexte 1 Ob 3/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 ff EJN §1 CXIVWRG §3
Rechtssatz: Ansprüche, die sich aus dem Miteigentumsverhältnis an einem Privatgewässer zwischen den Miteigentümern ergeben, gehören auf den ordentlichen Rechtsweg. Entscheidungstexte 3 Ob 510/32 Entscheidungstext OGH 11.10.1932 3 Ob 510/32 Veröff: SZ 14/198 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...