RS OGH 1997/10/15 1Ob229/97a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1997
beobachten
merken

Norm

ABGB §312
ABGB §1460
WRG §2 Abs2
WRG §3

Rechtssatz

Allein aus der Tatsache, daß die in einer Entfernung von einundzwanzig beziehungsweise zweiundvierzig Meter von einem Grundstück selbst in den Seeboden gerammten Piloten von den jeweiligen Grundstückseigentümern gewartet und auch erneuert wurden, kann keine Ersitzung des Eigentumsrechts an der zwischen der äußeren Pilotenreihe und dem Grundstück befindlichen Seefläche abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

21; 42 m

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108669

Dokumentnummer

JJR_19971015_OGH0002_0010OB00229_97A0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten