Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §41 Abs1;WRG 1959 §105;WRG 1959 §109;WRG 1959 §17 Abs1;
Rechtssatz: In der rechtlichen Prüfung einer behördlichen Wertentscheidung kommt es dem VwGH nicht zu, seine Wertung an die Stelle der behördlichen zu setzen; er hat sich vielmehr auf die Prüfung der Frage zu beschränken, ob die zu prüfende Wertentscheidung vor dem Gesetz insoweit bestehen... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §105 Abs1;WRG 1959 §109;WRG 1959 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 105 Abs. 1 WRG 1959 als Bewilligungshindernisse formulierten öffentlichen Interessen können nicht unreflektiert der nach § 17 Abs. 1 WRG 1959 zu treffenden Wertentscheidung zu Grunde gelegt werden. Auch wenn feststeht, dass ein Kraftwerksprojekt im Falle seiner Verwirklichung eine ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105;WRG 1959 §109;WRG 1959 §17 Abs1;
Rechtssatz: Bei der in Anwendung der Bestimmung des § 17 Abs. 1 WRG 1959 zu treffenden Beurteilung, welche von mehreren Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen dem öffentlichen Interesse besser dient, handelt es sich im Umfang der unvermeidlichen Gewichtung der zu prüfenden öffentlichen Interessen letztlich um eine Wertentscheid... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105;WRG 1959 §17 Abs1;
Rechtssatz: Der mit § 17 Abs. 1 WRG 1959 verbundene Hinweis auf § 105 WRG 1959 charakterisiert das zu prüfende öffentliche Interesse nicht hinreichend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998070194.X03 Im RIS seit 18.09.2002 Zuletzt aktualisiert a... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Mai 1990 wies die Bezirkshauptmannschaft (BH) gemäß § 109 WRG 1959 die Anträge der Beschwerdeführerin auf Durchführung eines Widerstreitverfahrens hinsichtlich der einerseits von ihr am 5. März 1990 und andererseits von J.F. (MP) am 3. August 1989 eingebrachten Bewerbungen um wasserrechtliche Bewilligung (für die Errichtung von einander ausschließenden Wasserkraftanlagen an der K), auf Beschränkung des Verfahrens auf die Frage des Vorzuges und auf Zuspruch des Vorz... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Mai 1990 erteilte die Bezirkshauptmannschaft (BH) auf Grund einer am 28. März 1990 durchgeführten Bewilligungsverhandlung gemäß den §§ 9, 11, 12, 13, 21, 55 Abs. 3, 105, 111 Abs. 1, 111 Abs. 4 und 112 WRG 1959 dem Mitbeteiligten (MP) die wasserrechtliche Bewilligung für den Betrieb einer Wasserkraftanlage mit Entnahme des Triebwassers im Ausmaß von max. 400 l/s aus der K im Bereich der Parzelle Nr. 227/1, KG D, und für eine extensiv betriebene Fischteichanlage mit ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103;WRG 1959 §109 Abs1;WRG 1959 §109 Abs2;WRG 1959 §17 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 17 Abs 1, § 109 Abs 1 und § 109 Abs 2 WRG ist ersichtlich, daß dieses Gesetz ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einleitung eines Widerstreitverfahrens über einen eigens auf die Durchführung eines solchen gerichteten Antrag nicht kennt. Vielmehr hat die Wasserrechtsbehörde bei Vorliegen d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §8;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 lita;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §109;WRG 1959 §17 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf das bei der Behörde anhängige Ansuchen der einen Partei um Bewilligung eines Wasserkraftnutzungsprojektes, dessen Realisierung die Realisierung... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 22. März 1983 wurde gemäß §§ 99 Abs. 1 lit. b, 17, 103, 104, 105 und 109 WRG 1959 über die widerstreitenden Bewerbungen der Beschwerdeführerin und der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei, betreffend die Ausnutzung der Wasserkraft im Mühlbach im Gemeindegebiet B durch Errichtung von Wasserkraftanlagen (Kleinkraftwerken) zum Zweck der Erzeugung elektrischer Energie, dahin entschieden, daß der Mitbeteil... mehr lesen...