Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Die Rechtsstellung als Betroffener und die Parteistellung im Verfahren über die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages setzt ein Verlangen im Sinne einer Antragstellung auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages voraus (Hinweis E 28.7.1994, 92/07/0138; B 28.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §43 Abs3;AVG §45 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Fehlt es an einer in einem den Bestimmungen des § 37 und des § 43 Abs 3 AVG gerecht werdenden Verfahren getroffenen und schlüssig begründeten Feststellung zum Vorliegen einer eigenmächtigen Neuerung iSd § 138 Abs 1 WRG, so fehlt es in gleicher Weise an solchen Fe... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/25 93/07/0018 6 Stammrechtssatz § 138 Abs 6 WRG 1959 bestimmt nur, aus welchen Rechten die Stellung als Betroffener resultieren kann, sagt aber nichts darüber aus, welche Auswirkungen eine eigenmächtige Neuerung auf diese Rechte haben muß, um den Inhaber eines solchen Rechtes einen Anspruch auf Beseitigung di... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurde mit dem angefochtenen Bescheid die Berufung der Beschwerdeführer abgewiesen, die sich gegen einen wasserpolizeilichen Auftrag gerichtet hatte, mit dem nicht den Beschwerdeführern, sondern einer W.-Gesellschaft m.b.H. über das Verlangen Betroffener gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 aufgetragen worden war, die früheren Abflußverhältnisse im Bereiche bestimmt bezeic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §72 Abs1 litf;WRG 1959 §72;
Rechtssatz: Wird jemandem über das Verlangen Betroffener gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG aufgetragen, die früheren Abflußverhältnisse im Bereich bestimmt bezeichneter Grundstücke wieder herzustellen, was sachbezogen auch mit der Vornahme von Geländeveränderunge... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 28. Oktober 1971 wurde Frau H.B. gemäß § 32 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Müllablagerungsstätte auf der Parzelle Nr. 969, KG W., im Bereich der dort befindlichen aufgelassenen Schottergrube erteilt. Die Bewilligung wurde gemäß § 21 WRG 1959 bis zum 31. Dezember 1987 erteilt. Dieser Zeitpunkt wurde auch gemäß § 112 WRG 1959 für das Ende der Müllablagerung bestimmt. Mit Bescheid des LH vom ... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 24. August 1964 teilten die Rechtsvorgänger der Erst- und Zweitbeschwerdeführer der Bezirkshauptmannschaft E (BH) mit, daß in den Jahren 1938 und 1939 anläßlich der Errichtung eines Flugfeldes ein Wassergraben verlegt und über ihnen gehörige Grundstücke gezogen worden sei, ohne daß dafür eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt worden wäre. Zuständig als Antragsteller für eine solche Genehmigung sei allenfalls die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Die Konsenslosigkeit des den Grundeigentümer berührenden Zustandes (hier konsenlos errichteter und mangelhaft instandgehaltener Entwässerungsgraben eines Flugfeldes auf den Grundstücken des besagten Eigentümers) berechtigt diesen als Betroffenen iS... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Den gemäß § 138 Abs 6 WRG 1959 von einem gesetzwidrigen Zustand Betroffenen kommt die Befugnis zu, die Hilfe der Behörde zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes in Anspruch zu nehmen (Hinweis E 19.5.1987, 87/07/0013). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen (BH) führte am 15. April 1981 über den Antrag der Beschwerdeführer (und anderer Antragsteller) auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für (bereits bestehende) artesische Brunnen eine mündliche Verhandlung durch. In der Verhandlungsschrift heißt es bezüglich des Brunnens der Beschwerdeführer, zur Versorgung des Wohnhauses R auf dem Grundstück Nr. 100/10, KG R, mit dem erforderlichen Trink- und Nutzwasser sei 1973 eine Tiefbrunnenanlage e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 621, 622 und 66 je der KG L.; seine Liegenschaft wird im Süden und im Osten von dem zunächst in östlicher und dann in nördlicher Richtung fließenden S.-Bach und im Norden von einem Weg begrenzt. Westlich der Liegenschaft des Beschwerdeführers liegen die Grundstücke Nr. 617/1, 617/2, 618, 619, 620, 624 und 626 der mitbeteiligten Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP); deren Liegenschaft wird im südöstlichen Teil ebe... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs6;WRGNov 1990;
Rechtssatz: § 138 Abs 6 WRG 1959 bestimmt nur, aus welchen Rechten die Stellung als Betroffener resultieren kann, sagt aber nichts darüber aus, welche Auswirkungen eine eigenmächtige Neuerung auf diese Rechte haben muß, um den Inhaber eines solchen Rechtes einen Anspruch auf Beseitigung dieser Neuerung zu geben. Der VwGH hat zu § 138 WRG idF vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §122;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind die Verwaltungsbehörden befugt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit auch Feststellungsbescheide zu erlassen, sofern hiefür entweder eine diesbezügliche ausdrückliche gesetzliche Anordnung vorlieg... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 25. Juli 1991 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) den Antrag des Beschwerdeführers auf Verpflichtung der Firma W. GesmbH , der Ehegatten A. jun. und J.A. und des Bundes als zuständige Gebietskörperschaft zur Entfernung der qualitativ wie quantativ in Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) im Bereich der Mülldeponie vorgenommenen oder geduldeten Ablagerungen und zur sofortigen Behebung der durch die eingetretenen Gewässerverunreinigung... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Mai 1992 erließ der Landeshauptmann von Kärnten gegen die Gemeinde M. gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 im öffentlichen Interesse einen wasserpolizeilichen Auftrag, mit welchem die verpflichtete Gemeinde dazu verhalten wurde, auf ihre Kosten konsenslos erfolgte Abfallablagerungen auf bestimmt bezeichneten Grundstücken unter Einhaltung näher getroffener Anordnungen zu beseitigen. Eines dieser Grundstücke, nämlich jenes mit der Nr. 298/2 KG R., steht im Miteigentum ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: § 138 WRG 1959 gibt den Inhabern bestimmter Rechte die Möglichkeit, bei der Wasserrechtsbehörde den Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages gegen denjenigen zu stellen, der eine eigenmächtige Neuerung vorgenommen hat. Zweck dieses Antragsrechtes ist es, unbefugte Eingriffe in die im § 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Bei einem nach § 138 Abs 1 WRG aus öffentlichen Interessen ergangenen wasserpolizeilichen Auftrag kommt außer dem zu Verpflichtenden niemandem Parteistellung zu (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserrecht, Randzahl 16 zu § 138 WRG 1959). ... mehr lesen...