IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der A, vertreten durch die B rechtsanwälte og, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 16. Jänner 2023, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959, zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird aufgehoben und das Strafverfahren hinsichtlich des darin enthaltenen Tatvorwur... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.02.2023 Norm: WRG 1959 §32 WRG 1959 §137 VStG 1991 §44a WRG 1959 § 32 heute WRG 1959 § 32 gültig ab 31.03.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2011 WRG 1959 § 32 gültig von 27.07.2006 bis 30.03.2011 zuletz... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 29. August 2022, ***, soweit es den Spruchpunkt 1. (Bestrafung wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959) betrifft, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Die Beschwerdeführerin hat einen Kostenbeitrag zum Beschwerdeverfahren in Höhe von € 40,... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 03. Juni 2020, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht erkannt: I. Das Straferkenntnis wird aufgehoben und das Strafverfahren (betreffend Nichteinhaltung einer Auflage eines wasserrechtlichen Bewilligungsbes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.08.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §32WRG 1959 §137VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Das Wesen einer Auflage besteht in einer Verpflichtung des Adressaten neben der im Hauptinhalt des Bescheides erteilten Genehmigung für den Fall, dass von dieser Gebrauch gemacht wird (Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht11 Rz 413/1). Die Erteilung einer Bewilligung unter Aufl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 03.08.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §32WRG 1959 §137VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Der vom genehmigten Projekt abweichende Betrieb einer Anlage fällt auch dann nicht unter § 137 Abs 2 Z 7 WRG, sondern unter Abs 2 Z 1, 2 etc leg cit, wenn der Bewilligungsbescheid eine „Auflage“ des Inhalts enthält, dass die Anlage projektsgemäß zu betreiben ist. Auch ein Verstoß gegen das ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 03.08.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §32WRG 1959 §137VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Baggerungen im Grundwasserschwankungsbereich sind jedenfalls nach §32 WRG bewilligungspflichtig, da durch die Beseitigung der schützenden Bodenschicht das Grundwasser der Gefahr einer Verunreinigung durch den Eintrag von Schadstoffen aus der Luft, aber auch durch den Abbauprozess selbst ausg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 03.08.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §32WRG 1959 §137VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Einen fehlerhaften Abspruch der Verwaltungsstrafbehörde kann (und muss) das mittels Beschwerde angerufene Gericht (wie vormals die Berufungsbehörde) richtigstellen oder ergänzen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn (innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist) eine alle der Bestrafung zugrunde... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 03.08.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §32WRG 1959 §137VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Zum Tatbild einer Übertretung nach § 32 iVm § 137 Abs 2 Z 5 WRG gehört die Vornahme einer wasserrechtlich nach § 32 WRG bewilligungspflichtigen, dh bloß mehr als geringfügigen, Einwirkung auf Gewässer. […] Der Tatvorwurf muss auch die Benennung jenes Gewässers umfassen, hinsichtlich dessen d... mehr lesen...