Entscheidungen zu § 125 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE Vwgh Erkenntnis 2002/4/25 2001/07/0064

Die k.k. Bezirkshauptmannschaft S erteilte mit Bescheid vom 30. Juni 1909 MK vulgo P gemäß § 86 des Kärntner Wasserrechtsgesetzes und § 12 der Kärntnerischen Bauordnung die Bewilligung zur Errichtung einer Teichanlage auf der Parzelle Nr. 320/1 KG S und zur Rekonstruktion der auf Parzelle Nr. 309 gleicher KG befindlichen Hausmühle unter Vorschreibung näher genannter Bedingungen. Dieser Bescheid bildet im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft S (BH) unter Postzahl 1003 die mit Nr. 1 be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.2002

RS Vwgh 2002/4/25 2001/07/0064

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1934 §125 Abs1;WRG 1959 §142;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29;WRG 1959 §98 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 142 WRG 1959 - wie schon nach der Vorgängerbestimmung des § 125 Abs. 1 WRG 1934 - bleiben die nach früheren Gesetzen erworbenen Wasserbenutzungsrechte aufrecht und richten sich Ausübung und Erlöschen dieser Rechte nach diesem Bundesgesetz. Die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1996/9/19 95/07/0221

Ein als "Entscheidung" überschriebener Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen (BH) vom 2. Februar 1928 weist folgenden, für die Erledigung des Beschwerdefalles bedeutsamen Inhalt auf: Zu Beginn des Entscheidungstextes wird festgestellt, daß sich der K.-Bach auf einer bestimmt bezeichneten Parzelle mittels einer primitiven Stauanlage in zwei Teile trenne, deren linker als sogenannter L.-Bach zunächst der Gerberei D. zufließe und nach einem näher beschriebenen Verlauf schl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.09.1996

RS Vwgh 1996/9/19 95/07/0221

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1934 §125 Abs1;WRG 1959 §126 Abs4;WRG 1959 §126 Abs5;WRG 1959 §142 Abs2;
Rechtssatz: Hatte ein Bescheid aus dem Jahre 1928 den Rechtsvorgängern des nunmehrigen Gemeinschuldners (hier Betreiber einer Gerberei) - wenn auch rechtswidrigerweise - das betroffene Ableitungserecht erteilt, dann wurde diese Berechtigung sowohl nach der Bestimmung des § 125 Abs 1 Satz 2 WRG 1934 al... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/14 93/07/0100

Mit Eingabe vom 22. April 1992 stellte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz (im folgenden: BH) den Antrag, mittels Bescheid festzustellen, daß der Tristacher See ein öffentliches Gewässer sei und anzuordnen, daß das Verbot der Stadtgemeinde Lienz, wonach der Beschwerdeführer das Verankern von Ruderbooten im Bereich der Gp. 1522/1 der KG Tristach sowie das Überfahren dieses Grundstückes mit Ruderbooten sowie das Benützen des Tristacher Sees als Badesee, soweit dies... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.1993

RS Vwgh 1993/12/14 93/07/0100

Index: L69007 Sonstiges Wasserrecht Tirol81/01 Wasserrechtsgesetz81/02 Sonstiges Wasserrecht
Norm: GewässerG Tir 1870 §3;WRG 1934 §125 Abs1;WRG 1959 §142 Abs2;WRG 1959 §2;WRG 1959 §3;
Rechtssatz: Abgesehen davon, daß nicht feststeht, ob der Tristacher See bis zum 1.11.1934 (Inkrafttreten des WRG 1934) als öffentliches Gewässer iSd Tiroler Landeswasserrechtgesetzes 1870, LGBl für Tir und Vlbg 1870/64, anzusehen war... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1993

RS Vwgh 1993/12/14 93/07/0100

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1934 §125 Abs1;
Rechtssatz: § 125 Abs 1 zweiter Satz WRG 1934 unterscheidet nicht zwischen "nach den früheren Gesetzen erworbenen Wasserbenutzungsrechten" auf der einen und "sonstigen auf Gewässer sich beziehenden Rechten" auf der anderen Seite, sondern zwischen "Wasserbenutzungsrechten" und "sonstigen auf Gewässer sich beziehenden Rechten". Das Wort "erworbene" bezieht si... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1993

RS Vwgh 1993/12/14 93/07/0100

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1934 §125 Abs1 idF 1947/144;WRG 1934 §125 Abs2 idF 1947/144;WRG 1934 §125 Abs3 idF 1947/144;WRGNov 1947;
Rechtssatz: Aus dem in § 125 Abs 1 zweiter Satz WRG 1934 verwendeten Ausdruck "die nach den früheren Gesetzen ERWORBENEN Wasserbenutzungsrechte oder sonstigen auf Gewässern sich beziehenden Rechte" folgt, daß sich diese Bestimmung nur auf individuelle, durch behördliche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/23 92/07/0153

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 13. Dezember 1988 wurde dem Mitbeteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus dem R-Bach sowie zur Errichtung und zum Betrieb der hiefür erforderlichen Anlage zum Zwecke der Bewässerung von Grundstücken erteilt. Dieser Bescheid wurde der "Verlassenschaft nach J zu Handen Frau S", nicht jedoch dem Beschwerdeführer zugestellt. Mit Schriftsatz vom 21. Jänner 1992 b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.1993

RS Vwgh 1993/2/23 92/07/0153

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1934 §125 Abs1;WRG 1959 §142 Abs1;
Rechtssatz: § 125 Abs 1 WRG 1934 und § 142 Abs 1 WRG 1959 sehen einen Fortbestand für "bereits bestehende Wasserbenutzungen" vor. Daraus ergibt sich, daß Wasserbenutzungen nur in der Art und Weise, wie sie zum Zeitpunkt des Inkraftttretens des § 125 Abs 1 WRG 1934 bzw des § 142 Abs 1 WRG 1959 ausgeübt wurden, von diesen Bestimmungen erfa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1993

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