Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekurs- und Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé sowie Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Aloisia E*****, vertreten durch Stolz & Schartner, Rechtsanwälte GmbH in Radstadt, gegen die beklagte Partei Gemeinde R*****, ve... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Kärnten als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 19. 10. 2000 wurde dem Antragsgegner die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage (Kanalisation) erteilt. Unter Punkt I. 5. dieses Bescheides wurde u. a. ausgesprochen, dass die „durch die Baumaßnahmen hervorgerufenen Schäden an Häusern oder sonstigen Anlagen ... zu beseitigen" sind. Der „Bewilligungswerber" sei verpflichtet, „den Schaden unter Zuz... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hob im Verfahren gemäß § 15 Abs 1 und § 117 WRG 1959 die über das Entschädigungsbegehren der Antragsteller ergangene Sachentscheidung des Erstgerichts auf und verwies die Rechtssache zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück (ON 99). Diese Entscheidung enthält weder im
Spruch: noch in den Gründen einen Ausspruch darüber, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei. Das Rekursgericht hob im Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Eine Bezirkshauptmannschaft verpflichtete mit Bescheid vom 5. März 1990 die Antragstellerin als Eigentümerin des öffentlichen Guts, in dessen Bereich nach einer aufgelassenen Tankstelle Verunreinigungen des Erdreichs durch Mineralöl aufgetreten waren, zum Ersatz der Entsorgungskosten von ATS 101.658,94 sA; diese Kosten seien zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen erforderlich gewesen. Mit Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 117 Abs 4 WRG begehrte die ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14bWRG §117
Rechtssatz: § 14b AußStrG ist auch im außerstreitigen Verfahren nach § 117 WRG anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 321/01i Entscheidungstext OGH 26.02.2002 1 Ob 321/01i 1 Ob 204/04p Entscheidungstext OGH 12.10.2004 1 Ob 204/04p European Case Law Iden... mehr lesen...
Begründung: Eine Bezirkshauptmannschaft verpflichtete mit Bescheid vom 11. März 1996 den Antragsteller, einen bulgarischen Staatsangehörigen, der eine Kfz-Reparatur- und Lackierwerkstätte in Himberg betrieben hatte, als Eigentümer widerrechtlich - durch einen Dritten - beseitigter Abfälle gemäß § 31 Abs 3 iVm § 117 Abs 1 WRG zum Ersatz der Entsorgungskosten von 47.374,86 S; diese Kosten seien zur Vermeidung und Verminderung einer Gewässerverunreinigung durch Ablagerung von zum Teil... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Klagebegehren wird auf einen Privatrechtstitel gestützt und nicht auf eine im Zuge wasserrechtlicher Verfahren getroffene Vereinbarung über sonst zwangsweise einzuräumende Rechte, sodass der streitige Rechtsweg zulässig ist (1 Ob 40/94; 1 Ob 305/00k). Wasserbenutzungsrechte werden mit der Zustellung der Verleihungsurkunde der Behörde und nicht durch Vereinbarung der Parteien erworben (SZ 66/129; 1 Ob 54/99v; VwSlg 42... mehr lesen...
Begründung: In einem steirischen Ort wurde 1959 eine "Wassergemeinschaft" als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Die Rechtsvorgänger des Antragstellers waren unter den Gründungsmitgliedern. Sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft - ausgenommen die Rechtsvorgänger des Antragstellers - gründeten 1977 die Antragsgegnerin, eine Wassergenossenschaft. Eine "Liquidation der alten Gemeinschaft" unterblieb. Mit Bescheid der Wasserrechtsbehörde vom 22. 4. 1977 wurde die Genossensch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Zuge eines Außerstreitverfahrens um Überprüfung eines der Antragsstellerin (als vormaliger Minderheitsgesellschafterin) von der Antragsgegnerin als übernehmender Gesellschaft gemachten Barabfindungsgebots iSd § 2 Abs 3 UmwG iVm § 225g Abs 1 AktG durch das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses (im Folgenden nur Gremium), das sich seinerseits weiterer ihm nicht angehöriger Sachverständigen bedienen kann (§ ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist aufgrund eines Übergabevertrags seit 1987 Eigentümer eines geschlossenen Hofs, zu dessen Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 174, 179/1, 465/2 und 465/8 gehören. Die klagende Partei ist seit 1994 Eigentümerin einer Nachbarliegenschaft, mit der Wasserbenutzungsrechte für bestimmte Wasserkraftanlagen verbunden sind. Die klagende Partei begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, die Vermessung und Vermarkung von Teilen der eingangs bezeichne... mehr lesen...
Begründung: Den Antragstellern steht an einem Bach und dessen Nebengewässern das Fischereirecht zu. Der Antragsgegnerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmanns von Steiermark vom 3. Juli 1991 die wasserrechtliche Bewilligung der Errichtung und des Betriebs einer biologischen Kläranlage samt Einbringung der biologisch gereinigten Abwässer in einen unbenannten Zufluß des erwähnten Baches erteilt. Nach einer Projektänderung fand am 11. Juni 1992 eine Verhandlung vor der Wasserrechts... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Kärnten vom 19. November 1990 wurde dem Antragsgegner die Errichtung eines Kanalstrangs wasserrechtlich bewilligt und - entsprechend Pkt. 3 der "Bedingungen und Auflagen" - festgehalten, daß nach Beendigung der Arbeiten der frühere Kulturzustand auf den in Anspruch genommenen Grundstücken wiederherzustellen und Schäden an Häusern und sonstigen Anlagen infolge des Kanalbaus zu beseitigen seien. Von den Wirkungen dieses Bescheids w... mehr lesen...
Norm: WRG §34 Abs4WRG §117
Rechtssatz: Vom Entschädigungswerber angenommene Teilzahlungen des Wasserberechtigten nach § 34 Abs 4 WRG sind beim Zuspruch im gerichtlichen Verfahren nach § 117 WRG zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 247/97y Entscheidungstext OGH 15.12.1997 1 Ob 247/97y European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird auf die beiden Parteien bekannte Vorentscheidung 1 Ob 1045/95. Die Bezirksverwaltungsbehörde legte gemäß § 34 Abs 1 WRG 1959 zum Schutz eines Grundwasserpumpwerks der Antragsgegnerin, einer Gemeinde, auch eine Teilfläche der als Mischkultur des biologischen Landbaus genutzten und im Flächenwidmungsplan der Gemeinde als Freifläche/Landwirtschaftsgebiet ausgewiesenen Liegenschaft des Antragstellers in der Schutzzone II für das Trinkwasserschutzgebiet ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AktG §225g Abs1AktG §225g Abs6UmwG §2 Abs3WRG §31WRG §117
Rechtssatz: Das Gericht im hat wasserrechtlichen Verfahren einen Sachverständigen jedenfalls immer dann beizuziehen, wenn es die verläßliche Ermittlung der Sachverhaltsgrundlage erfordert. Dies gilt nicht nur für die Höhe von Ansprüchen, sondern gerade bei der Entscheidung über eine Kostenersatzpflicht nach § 31 WRG auch für die Ermittlung all jener Tatsachen, ... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Norm: EisbEG §30 Abs3EisbEG §30 Abs4EisbEG §30 Abs5EisbEG idF 13.12.2003 §48 Abs3WRG §117
Rechtssatz: Die Regelungen des § 30 Abs 3 bis 5 EisbEG sind auch auf Aufhebungsbeschlüsse gemäß § 14 Abs 1 AußStrG anzuwenden, wenn das Gericht zweiter Instanz aussprach, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei. Entscheidungstexte 1 Ob 507/96 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 1... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4EisbEG §5EisbEG §6EisbEG §7WRG §19WRG §117
Rechtssatz: Der angemessene Beitrag (§ 19 Abs 2 WRG) sowie die angemessene Entschädigung (§ 19 Abs 3 WRG) sind gemäß den §§ 117 und 118 WRG nach den Vorschriften der §§ 4 bis 7 EisbEG zu bemessen. Entscheidungstexte 1 Ob 21/95 Entscheidungstext OGH 05.12.1995 1 Ob 21/95 E... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §111 Abs3WRG §117
Rechtssatz: Bei einem Übereinkommen nach § 111 Abs 3 WRG müssen die Parteien ähnlich wie beim gerichtlichen Vergleich, und sei es auch über Anleitung des Verhandlungsleiters der Wasserrechtsbehörde, bestimmen, welchen Inhalt ihr zu beurkundendes Übereinkommen hat, und dabei dessen gesamten Wortlaut festlegen. Erfüllt eine Vereinbarung von Parteien eines Wasserrechtsverfahrens diese Voraussetzung nicht, wir... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §111 Abs3WRG §117
Rechtssatz: Das Gericht entscheidet bei Streitigkeiten über die Auslegung und Rechtswirkungen eines von den Parteien im Wasserrechtsverfahren in seinem gesamten Wortlaut übereinstimmend als Vertragstext formulierten Übereinkommens nach § 111 Abs 3 WRG im außerstreitigen Verfahren, hingegen bei Streitigkeiten über die Auslegung und Rechtswirkungen von anläßlich eines wasserrechtlichen Verfahrens beurkundete... mehr lesen...
Norm: WRG §15 Abs1WRG §117ZPO §14 C
Rechtssatz: Gekoppelt Fischereiberechtigte können ihre Ansprüche im Entschädigungsverfahren nach § 15 Abs 1 letzter Satz und § 117 WRG unabhängig von der Geltendmachung von Ansprüchen durch die übrigen (gleichberechtigten) Fischereiberechtigten durchsetzen. Sie bilden bei der Antragstellung an das Gericht und im anschließenden gerichtlichen Verfahren keine einheitliche Streitpartei. Entsch... mehr lesen...
Norm: WRG §15 Abs1WRG §117EisbEG allg
Rechtssatz: Die Bemessung einer "angemessenen Entschädigung" im Sinne der §§ 15 Abs 1, 117 WRG hat unter Berücksichtigung der im EisbEG 1954 zum Ausdruck kommenden, allgemeinen entschädigungsrechtlichen Rechtsgrundsätze unter Abwägung der beteiligten Interessen zu erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 30/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 30/94... mehr lesen...
Norm: WRG §26WRG §117
Rechtssatz: Seit der Neufassung des § 117 WRG 1959 durch die WRGNov 1988 und 1990 ergänzen einander diese Bestimmung und § 26 WRG 1959 derart, daß Lücken der wasserrechtsbehördlichen Entscheidungskompetenz, die § 26 WRG 1959 als Auffangnorm zu füllen habe, nicht mehr in Betracht kommen. War es bis dahin in Fällen, in welchen die Wasserrechtsbehörde einen Entschädigungsanspruch verneinte, immer noch denkbar, daß das Gericht... mehr lesen...