Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E3L E05204020E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 31964L0221 Koordinierung-RL EWGVArt56 ordre public Art8;31964L0221 Koordinierung-RL EWGVArt56 ordre public Art9 Abs1;31964L0221 Koordinierung-RL EWGVArt56 ordre public Art9;61999CJ0459 MRAX VORAB;ARB1/80 Art6;ARB1/80 Art7;AVG §38;EURallg;VwGG §38a;VwGG §62 Abs1; Beachte Vorab... mehr lesen...
Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer, einen jugoslawischen Staatsangehörigen, ein Aufenthaltsverbot erlassen. Mit hg. Beschluss vom 18. März 2003, Zlen. 99/21/0018 und 2002/21/0067 (EU 2003/0001 und 0002), wurden dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften folgende Fragen zur Vorabentscheidung gemäß Art. 234 EG vorgelegt: 1. Sind die Art. 8 und 9 der Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. Februar 1... mehr lesen...
Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, ein Aufenthaltsverbot erlassen. Mit hg. Beschluss vom 18. März 2003, Zlen. 99/21/0018 und 2002/21/0067 (EU 2003/0001 und 0002), wurden dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften folgende Fragen zur Vorabentscheidung gemäß Art. 234 EG vorgelegt: 1. Sind die Art. 8 und 9 der Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. F... mehr lesen...
Index: E1EE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E3L E0520402010/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31964L0221 Koordinierung-RL EWGVArt56 ordre public Art8;31964L0221 Koordinierung-RL EWGVArt56 ordre public Art9 Abs1;31964L0221 Koordinierung-RL EWGVArt56 ordre public Art9;ARB1/80 Art6;ARB1/80 Art7;AVG §38;VwGG §62 Abs1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:
* Vorab... mehr lesen...
Index: E1EE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E3L E0520402010/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31964L0221 Koordinierung-RL EWGVArt56 ordre public Art8;31964L0221 Koordinierung-RL EWGVArt56 ordre public Art9 Abs1;31964L0221 Koordinierung-RL EWGVArt56 ordre public Art9;ARB1/80 Art6;ARB1/80 Art7;AVG §38;VwGG §62 Abs1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:
* Vorab... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 26. September 2000 wurde "der Republik Österreich, vertreten durch die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (ASFINAG), vertreten durch das Amt der oö. Landesregierung, Abteilung Autobahnen" die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung von Oberflächenwässern in den Freindorfer Mühlbach beim Grundstück Nr. 2707, KG A, und zur Abänderung der bestehenden und mit Bescheid des LH vom 20. Oktober 1959 bewilligt... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Juni 1998 verfügte das Hauptzollamt Klagenfurt eine Nacherhebung von Eingangsabgaben gemäß Art. 220 ZK sowie gemäß § 108 ZollR-DG, betreffend Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Säumniszinsen. Im Spruch: wurde festgehalten, der Beschwerdeführer habe am 2. Juni 1998 einen einfuhrabgabenpflichtigen PKW der Marke BMW, Baujahr 1998, zugelassen unter einem bestimmten amtlichen tschechischen Kennzeichen, vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht. Dadurch s... mehr lesen...
In den vorliegenden, ursprünglich an den Verfassungsgerichtshof erhobenen und von diesem nach Ablehnung ihrer Behandlung antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetretenen drei Beschwerden (die der Verwaltungsgerichtshof wegen ihres persönlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden hat) macht die Beschwerdeführerin jeweils gegen die im Instanzenzug ergangenen Bescheide der belangten Behörde primär geltend, die belangte Behörde sei kei... mehr lesen...
Index: E1EE3R E0220200010/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31992R2913 ZK 1992 Art243 Abs2 litb;AVG §38;VwGG §62 Abs1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag des VwGH oder eines anderen Tribunals:C-278/02 * EuGH-Entscheidung:EuGH 62002CJ0278 24. Juni 2004 * Enderledigung des gegenständlichen Ausgangsverfahrens im fortgesetzten Verfahren: 2004/16/0269 E 25. Jänn... mehr lesen...
Index: E1EE3R E0220200010/07 Verwaltungsgerichtshof35/02 Zollgesetz40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31992R2913 ZK 1992 Art202;31992R2913 ZK 1992 Art203;31992R2913 ZK 1992 Art204;31992R2913 ZK 1992 Art205;31992R2913 ZK 1992 Art210;31992R2913 ZK 1992 Art211;31992R2913 ZK 1992 Art220;AVG §38;VwGG §38a;VwGG §62 Abs1;ZollRDG 1994 §108; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag des VwGH oder ei... mehr lesen...
Dem Beschwerdefall liegt ein Ersuchen der französischen Zollverwaltung vom 27. Mai 1998 um Vollstreckung einer Zollforderung zugrunde. Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 5. Oktober 1998 wurden unter Berufung auf Artikel 8 der Richtlinie 76/308/EWG des Rates (Beitreibungsrichtlinie) die im näher bezeichneten, angeschlossenen Vollstreckungstitel ausgewiesenen Forderungen von FRF 5,522.715,-- anerkannt und in Österreich für vollstreckbar erklärt. Gegen diesen Bescheid wurde Berufun... mehr lesen...
Index: E1EE3L E0250200010/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31976L0308 Beitreibungs-RL Art1;31976L0308 Beitreibungs-RL Art3;31976L0308 Beitreibungs-RL Art8;AVG §38;VwGG §38a;VwGG §62 Abs1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag des VwGH oder eines anderen Tribunals:C-362/02 C-361/02 * EuGH-Entscheidung:EuGH 62002CJ0361 1. Juli 2004 * Fortgesetztes Verfahren im... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage mit dem Ersuchen um Vorabentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer ent... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden inn... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden inn... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden innersta... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden inn... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden inn... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden innersta... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden innersta... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden inn... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden inn... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden innersta... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden innersta... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden inn... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden inn... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden inn... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden innersta... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden inn... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 24. November 1999, Zl. 99/03/0071, wurde beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - unter anderem - folgende Frage zur Vorentscheidung gemäß Art. 234 EG vorzulegen: "1. Ist Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates dahin auszulegen, dass dieser Norm: unmittelbare Wirkung in dem Sinn zukommt, dass sie unter Verdrängung einer entgegenstehenden inn... mehr lesen...