Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe im Nichteinbringungsfall 24 Stunden) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer einerseits das Beweisverfahren betreffende Verfahrensmängel und andererseits unrichtige Strafbemessung geltend macht, weil die Bestimmung des § 21 VStG nicht angewendet wor... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020281.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020275.X01 Im RIS seit 01.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020285.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020294.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020282.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020286.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020247.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es zu verantworten zu haben, daß ein namentlich genannter Lkw-Fahrer - ein Arbeitnehmer eines Unternehmens, dessen verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 9 (zu ergänzen: Abs. 2) VStG der Beschwerdeführer ist - bei einer Fahrt sein persönliches Fahrtenbuch nicht mitgeführt habe. Dadurch habe der Beschwerdeführer eine Übertretung nach § 17 Abs. 1 letzter Satz des Arbeitszeitgeset... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §17 Abs1;VStG §9 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993110182.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. November 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen der am 21. Jänner 1993 in Innsbruck begangenen Verwaltungsübertretungen nach 1) § 52 lit. a Z. 3a StVO 1960, 2) § 9 Abs. 6 leg. cit., 3) § 8 Abs. 4 leg. cit. und 4) § 9 Abs. 1 leg. cit. mit Geldstrafen in der Höhe von 1) S 500,-- und 2) bis 4) je S 400,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: 1) 12 Stunden, 2) bis 4) je 10 Stunden) bestraft. Nach § 33a VwGG kann... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. September 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 14. Oktober 1990 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 2.500,-- (und einer Ersatzfreiheitsstrafe) bestraft. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durc... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Tauernautobahn-Scheitelstrecke, Fahrtrichtung Süden, von Straßenkilometer 94 bis Straßenkilometer 104 mit einer Geschwindigkeit von bis zu 170 km/h gelenkt, obwohl auf diesem Teilstück der Autobahn nur eine Höchstfahrgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt sei. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030270.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z3a;StVO 1960 §8 Abs4;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §9 Abs6;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Hilflosigkeit, Pflegezulage, Beschädigtenrente European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030295.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030293.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol (belangte Behörde) wurde der Beschwerdeführer - in Bestätigung des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Innsbruck - u.a. schuldig erkannt, er habe am 18. Oktober 1992 in der Zeit von 11.55 Uhr bis 12.10 Uhr in Innsbruck, Markthalle (Osteingang), 1. durch lautes Herumschreien auf ungebührliche Weise störenden Lärm erregt und 2. durch diese Vorgangsweise und durch öffentliches... mehr lesen...
Index: L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen TirolL40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z1;LPolG Tir 1976 §1;LPolG Tir 1976 §4;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/10/0160
Rechtssatz: Die Tatbestände der Lärmerregung und der Ordn... mehr lesen...
Vorerst sei darauf verwiesen, daß diese Erledigung der Beschwerde im Hinblick auf die hg. Geschäftsverteilung allein die Punkte 1) und 2) des Schuldspruches (Übertretungen der AAV und des Arbeitnehmerschutzgesetzes) des im Instanzenzug ergangenen Bescheides der belangten Behörde vom 10. August 1993 betrifft; im übrigen ist die Beschwerde zur hg. Zl. 93/11/0224 protokolliert und wird einer gesonderten Erledigung zugeführt. ZU PUNKT 2) DES SCHULDSPRUCHES (ÜBERTRETUNG NACH § 29 ARBEITNEH... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 3.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 48 Stunden) nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer einerseits das Beweisverfahren betreffende Verfahrensmängel und andererseits unrichtige Strafbemessung geltend macht, weil die Bestimmung des § 21 VStG nicht angewendet worden sei. Dieses Beschwerdevorbringen läßt auc... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. Juli 1993 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von insgesamt S 3.500,-- nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer einerseits das Beweisverfahren betreffende Verfahrensmängel und andererseits unrichtige Strafbemessung geltend macht, weil die Bestimmung des § 21 VStG nicht angewendet worden sei. Dieses Beschwerdevorbringen läßt auch im Zu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von insgesamt S 2.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Stunden) nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der die Beschwerdeführerin einerseits das Beweisverfahren betreffende Verfahrensmängel und andererseits unrichtige Strafbemessung geltend macht, weil die Bestimmung des § 21 VStG nicht angewendet worden sei. Dieses Beschwerdevorbr... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...