Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs3;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110002.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt, wurde mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 bis einschließlich 10. Februar 1993 (18 Monate gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines) vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid (Ersatzbescheid) der belangten Behörde vom 3. Juni 1993 wurden über den Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der alleinigen persönlich haftenden Gesellschafterin eines näher bezeichneten Unternehmens mit Sitz in Wien an einem näher bezeichneten Ort, wegen der am 31. Oktober 1990 insgesamt acht begangenen Übertretungen des § 7 Abs. 1... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. April 1992 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. wegen der am 25. Dezember 1990 und 26. Dezember 1990 begangenen Verwaltungsübertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und 2 des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983 und mit Art. VII des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs mit Geld... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §7 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993110250.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ARG 1984 §7 Abs1;ARG 1984 §7 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993110243.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 01.10.2013 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;MRK Art6 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Mit der rechtskräftigen Bestrafung wegen Begehung eines Alkoholdeliktes ist der belBeh eine selbständige Prüfung dieser Vorfr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ergangenen angefochtenen Bescheid vom 12. November 1993 wurde der Beschwerdeführer in Bestätigung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 11. August 1992 schuldig erkannt, er habe am 21. Oktober 1991 auf der Baustelle in W, vier namentlich genannte rumänische Staatsbürger beschäftigt, obwohl diese weder einen Befreiungsschein gehabt hätten noch für sie eine Beschäftigungsbewil... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (mP) wurde mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 3. September 1991 gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu zwei Geldstrafen von je S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: je drei Tage) verurteilt, weil sie die Beschäftigung von zwei polnischen Staatsbürgern als Maurer zu verantworten habe, für die weder Beschäftigungsbewilligungen erteilt noch Befreiungsscheine ausgestellt worden seien. Mit dem nunmehr angefochtene... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien zu verantworten, daß diese am 2. Oktober 1992 auf einer Baustelle in Wien drei namentlich genannte "jugoslawische" Staatsbürger beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländer weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine gültige Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei. Der Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §28 Abs2;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090503.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;VStG §45 Abs1 Z1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090468.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090504.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 3.200,-- verhängt, weil er am 13. Juni 1993 eine Übertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a StVO in Verbindung mit § 1 lit. b der Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 13. Februar 1990, LGBl. Nr. 8/1990 idF LGBl. Nr. 20/1992, begangen habe. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssena... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 21. August 1991 um 1.15 Uhr in Salzburg an einem näher bezeichneten Ort begangenen Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960 schuldig erkannt und es wurde über ihn eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 3 Tage) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993030305.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993030302.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV;VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020230.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: KälteanlagenV;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020314.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020330.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020225.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020288.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...