Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beschwerdeführende Partei ist eine betriebliche Vorsorgekasse im Sinne des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetzes – BMSVG, BGBl I 100/2002, idF BGBl I 199/2021. Sie ist zur Einnahme und Veranlagung von Abfertigungsbeiträgen und Selbstständigenvorsorgebeiträgen (Betriebliches Vorsorgekassengeschäft) gemäß §1 Abs1 Z21 BWG berechtigt. 2. Nachdem die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in weiterer ... mehr lesen...
Index: 37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art83 Abs2EMKR Art6, Art13BankwesenG §1, §5, §28a, §30, §70Betriebliches Mitarbeiter- und SelbständigenvorsorgeG VwGG §33 VwGVG §28 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 g... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Einschreiterin beantragt die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof und die kostenpflichtige Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes "99/02/0228 vom 24.8.2001". Beim Verfassungsgerichtshof war zu B706/98 eine Beschwerde der Einschreiterin gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg anhängig, mit dem der Einschreiterin die grundverkehrsb... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Einschreiter beantragen die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof und die kostenpflichtige Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes "99/02/0194-7 (gemeint wohl: 98/02/0194-7) vom 25.1.2002". Beim Verfassungsgerichtshof war zu B42/97 eine Beschwerde der Einschreiter gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg anhängig, mit dem den Einsch... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Einschreiter beantragen die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof und die kostenpflichtige Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes "99/02/0234-8 vom 24.8.2001". Beim Verfassungsgerichtshof war zu B800/98 eine Beschwerde der Einschreiter gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg anhängig, mit dem den Einschreitern die grundverkehrsbeh... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art138 Abs1 litbVwGG §33, §34
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen
Kompetenzkonflikts zwischen Verfassungsgerichtshof und
Verwaltungsgerichtshof nach Ablehnung der Beschwerdebehandlung durch
den Verfassungsgerichtshof mangels Vorliegens einer
Unzuständigkeitsentscheidung und somit eines Kompetenzkonflikts ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland vom 30. Jänner 1995 wurde der Berufung des Einschreiters gegen die gemäß §54 FremdenG, BGBl. 838/1992, getroffene Feststellung, es bestünden keine stichhaltigen
Gründe: für die Annahme einer Bedrohung des Einschreiters im Sinne des §37 Abs1 oder 2 FremdenG im Irak, keine Folge gegeben und es wurde der bekämpfte Bescheid bestätigt. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Einschreiter Beschwerde beim ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 31. Jänner 1995 wurde der Antrag des Einschreiters auf Erteilung eines Abschiebungsaufschubes gemäß §36 Abs2 iVm. §37 FremdenG zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Einschreiter Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof; dieser lehnte die Behandlung der Beschwerde mit Beschluß vom 13. Juni 1995, B757/95, ab und trat sie über Antrag gemäß Art144 Abs3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof ab. Nachde... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 31. Jänner 1995 wurde der Antrag des Einschreiters auf Erteilung eines Abschiebungsaufschubes gemäß §36 Abs2 iVm. §37 FremdenG zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Einschreiter Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof; dieser lehnte die Behandlung der Beschwerde mit Beschluß vom 13. Juni 1995, B756/95, ab und trat sie über Antrag gemäß Art144 Abs3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof ab. Nachde... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. März 1995 wurde der Antrag des Einschreiters auf Erteilung eines Abschiebungsaufschubes gemäß §36 Abs2 iVm. §37 FremdenG abgewiesen. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Einschreiter Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof; dieser lehnte die Behandlung der zu B134/95 protokollierten Beschwerde mit Beschluß vom 25. September 1995 ab und trat sie antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab. Der Ve... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art138 Abs1 litbVwGG §33VwGG §34ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen
Kompetenzkonfliktes zwischen Verfassungsgerichtshof und
Verwaltungsgerichtshof mangels Zurückweisung der Beschwerde durch den
Verwaltungsgerichtshof wegen Unzuständigkeit; Einstellung des
verwaltungsgeric... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 7. November 1994 wurde der Antrag der Einschreiterin auf Erteilung eines Abschiebungsaufschubes gemäß §36 Abs2 iVm. §37 FremdenG abgewiesen. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Einschreiterin Beschwerde sowohl beim Verfassungs- als auch beim Verwaltungsgerichtshof; während der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der zu B2747/94 protokollierten Beschwerde mit Beschluß vom 28. Februar 1995 ablehnte, erklärte der ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art138 Abs1 litbVwGG §33ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen
Kompetenzkonfliktes zwischen Verfassungsgerichtshof und
Verwaltungsgerichtshof mangels Verneinung der Zuständigkeit durch den
Verwaltungsgerichtshof; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen
offenbarer Aussicht... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) Der Verwaltungsgerichtshof stellt - mit näherer
Begründung: - aus Anlaß des bei ihm zu Zl. 93/17/0386 anhängigen Beschwerdeverfahrens mit Beschluß vom 29. April 1994, Zl. A9/94, gemäß Art140 Abs1 B-VG an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, §63 Abs4 litd der Salzburger Gemeindeordnung 1976, Wiederverlautbarungskundmachung der Salzburger Landesregierung LGBl. Nr. 56, (im folgenden: Sbg. GdO 1976), als verfassungswidrig aufzuheben. b) Die angefochtene landesg... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätVwGG §33Sbg GdO 1976 §63 Abs4 litd
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags des Verwaltungsgerichtshofes auf
Aufhebung einer Bestimmung einer Gemeindeordnung betreffs den
Ausschluß der aufschiebenden Wirkung von Vorstellungen mangels
Präjudizialität; materielle Klaglosstellung im Verfahren vor dem
Verwaltungsgerichtshof durch Aufhebung des Abgabenbescheide... mehr lesen...