Entscheidungen zu § 30 Abs. 2 VwGG

Bundesverwaltungsgericht

664 Dokumente

Entscheidungen 661-664 von 664

TE Bvwg Erkenntnis 2018/3/27 W179 2108719-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit als von der belangten Behörde als Antrag gewerteten Schreiben vom XXXX einen Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren, begehrte die Einstellung des gegen ihn geführten Verfahrens und führte aus, dass er alleinstehend, kränklich, zu XXXX % hörbehindert und unterhaltspflichtig sei. 2. Laut Aktenvermerk der belangten Behörde vom XXXX beziehe der Beschwerdeführer eine Pension in Höhe von... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 27.03.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/2/12 W179 2183620-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Telekom-Control-Kommission (TKK) wie folgt aus: "1 Folgende Verstöße der XXXX gegen die VO (EU) 2015/2120 werden festgestellt: XXXX verstößt gegen Art 3 Abs 3 UAbs 3 VO (EU) 2015/2120, indem sie im Rahmen des von ihr angebotenen Produktes " XXXX in ihrem Netz den Datenverkehr zwischen teilnehmenden Inhalte-/Anwendungs-/Dienstanbietern und teilnehmenden Endnutzern (Endkunden) bei den Produkten * " XXX... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 12.02.2018

TE Bvwg Beschluss 2017/11/8 L515 2166616-1

Begründung: I. Verfahrensgang: Am 25.09.2017 langte beim Bundesverwaltungsgericht ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Abfassung und Einbringung einer ordentlichen Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ein. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2017, Zl. L515 2166616-1/7Z, wurde dem Antragsteller gemäß § 61 Abs. 1 und 2 VwGG die Verfahrenshilfe im vollen Umfang bewilligt. Gleichzeitig wurde der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Steiermark mit Schreiben... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 08.11.2017

TE Bvwg Beschluss 2017/11/6 W158 2173809-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: die belangte Behörde) hat die Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom 21.08.2017, GZ FMA-UB0001.200/0010-BUG/2017, zugestellt am 23.08.2015, aufgefordert, binnen 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides, die unerlaubte gewerbliche Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln in Österreich zu unterlassen (Spruchpunkt 1.). Gleichzeitig wurde der AS bei Nichtbefolgung der... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 06.11.2017

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