Die Beschwerde richtet sich gegen den oben zitierten Bescheid, mit dem drei verbindliche Zolltarifauskünfte gemäß Art. 12 Abs. 4 ZK mit der bloßen Begründung: zurückgenommen wurden, "sie beruhten auf unrichtigen Angaben des Antragstellers". Gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG kann eine Bescheidbeschwerde erst nach Erschöpfung des Instanzenzuges erhoben werden. Vorauszuschicken ist folgendes: Der Titel VIII ZK ist überschrieben mit "Rechtsbehelf". Durch die Art. 243-246 ZK wurde... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E02100000E3R E02200000E3R E02202000E3R E02300000E3R E02400000L00601 Volksabstimmung Volksbefragung Volksbegehren Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art12;31992R2913 ZK 1992 Art245;31992R2913 ZK 1992 Art4 Nr1;31993R2454 ZKDV 1993 Anh1;31993R2454 ZKDV 1993 Art6 Abs5;31993R2454 ZKDV 1993 Art7 Abs2;BAO §289 Abs2... mehr lesen...
Mit dem oben zitierten hg. Erkenntnis vom 4. Oktober 1995 wurde die Beschwerde der H-Gesellschaft m.b.H in S (in der Folge: GmbH) gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 8. Juni 1993, Zl. GA 7-792/2/93, betreffend Abgabennachsicht, als unbegründet abgewiesen. Der nunmehrige Antrag auf Aufhebung dieses Erkenntnisses "einschließlich der erteilten Vollstreckbarkeitsbestätigung" und auf Ausspruch, daß das Beschwerdeverfahren zufolge E... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116 Abs1;BAO §116 Abs2;KO §7;VwGG;
Rechtssatz: § 7 KO findet weder im abgabenbehördlichen noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1993150131.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers am 21. Dezember 1994 zugestellt. Die Beschwerde wurde am 8. Februar 1995, also nach Ablauf der sechswöchigen Beschwerdefrist zur Post gegeben. Sie war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluß zurückzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995130047.X00 Im RIS seit 20.1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995130047.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Beschluß vom 18. November 1993, 93/15/0139, wies der Gerichtshof die Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge: Bescheid) gemäß § 34 Abs 1 und 3 VwGG mit der
Begründung: zurück, wie sich sowohl aus der Gegenschrift der belangten Behörde als auch aus den Verwaltungsakten ergebe, sei der Bescheid am 7. Juli 1993 zugestellt worden, weswegen die erst am 19. August 1993 zur Post gegebene Beschwerde verspätet sei. Im in bezug auf die Zustellung de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §102;VwGG §26;ZustG §21; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0191
Rechtssatz: Daß mit der Zustellung eines Bescheides der Abgabenbehörde zweiter Instanz die Frist für die Beschwerde an den Gerichtshof ausgelöst wird, stellt keinen b... mehr lesen...
Mit dem im Verwaltungsrechtszug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 27. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 13 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 von der Ausübung des am 29. Juli 1992 mit Wirksamkeit vom 1. August 1992 angemeldeten Gewerbes Maler und Anstreicher (§ 94 Z. 51 GewO 1973) im Standort W, J-Straße, ausgeschlossen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, welche die Prozeßerklärung enthält, der angefochtene Bescheid sei am 18. Februar 1993 in der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993040066.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführer gaben in der vorliegenden Beschwerde den 27. März 1990 als Tag der Hinterlegung des angefochtenen Bescheides an, zum Beginn der Abholfrist fehlte jeder Hinweis. Aus den von der belangten Behörde vorgelegten Zustellnachweisen des angefochtenen Bescheides geht hervor, daß der 27. März 1990 auch der Beginn der Abholfrist war. Bezogen auf diesen Tag war die am 9. Mai 1990 zur Post gegebene Beschwerde verspätet eingebracht (§ 26 VwGG). Einem Vorhalt der Verspätung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990050088.X01 Im RIS seit 18.09.1990 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG;
Rechtssatz: Eine Abtretung von Akten durch den VwGH an den VfGH ist im Gesetz nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988010239.X02 Im RIS seit 01.09.2006 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 impl;VwGG §26;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Stellt der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht auf eine Fristversäumnis, sondern im Gegenteil darauf ab, dass die Frist zur Erhebung der Beschwerde eingehalten wurde, so geht er unter diesem Gesichtspunkt betrachtet ins Leere. (Hinweis auf E vom 16.10.1978, 0423/78, B 20.1.1987, 8... mehr lesen...
H H, die Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, beantragte am 8. Jänner 1976 bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen, ihr für das in ihrem Eigentum stehende Grundstück Nr. n/10 (Wald), KG. U, im Ausmaß von 997 m2 eine Rodungsbewilligung zu erteilen, die es ihr ermöglichen sollte, auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten. Die Bezirkshauptmannschaft Liezen führte über diesen Antrag am 10. März 1976 eine mündliche Verhandlung durch, an der neben dem Vertreter ... mehr lesen...