Norm
VersVG §61Rechtssatz
Ob im Einzelfall auch die Vornahme einer routinemäßigen Handlung (hier: Kassettenwechsel durch den Fahrer für sich allein) zum groben Verschulden im Sinne des § 61 VersVG gerechnet werden kann, berührt keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0042764Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022