Entscheidungsgründe: Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen hatte der Kläger im Rahmen eines mit Beschluß vom 12.10.1985 bestätigten Zwangsausgleiches an seine Gläubiger eine 20 %ige Quote innerhalb eines Jahres in 12 Raten zu zahlen. Mit der Behauptung, daß Wiederaufleben eingetreten sei, beantragte die C***** zur Hereinbringung des wiederaufgelebten Forderungsteiles von 210.997,71 S sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Kläger gegen die Drittschuldneri... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Notariatsakt vom 17. November 1983 wurde der Beklagten, die für ihren Ehegatten Fritz S*** die Abstattung eines Kredites übernommen hatte, von ihrem Ehegatten Veräußerungs- und Belastungsverbote betreffend die ihm gehörigen Liegenschaften EZ 947 KG Hernals und EZ 400 KG Kurort Semmering eingeräumt. Diese wurden am 7. Dezember 1983 (EZ 947 KG Hernals) und am 8. Februar 1984 (EZ 400 KG Kurort Semmering) im Grundbuch zugunsten der Beklagten einverleibt. Am 4. Febr... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 17. März 1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die klagende Partei die Zahlung von S 372.765,10 s.A. und die Feststellung, der Beklagte hafte ihr für alle auf Grund der eingetretenen und künftig noch eintretenden Absenkung des Mauerwerkes der Produktionshalle auf der Liegenschaft EZ 1422 KG Kagran in Wien 22, Wagramerstraße 56, bereits entstandenen oder in Zukunft entstehenden Schäden. Die klagende Partei habe den Beklagten beauftragt, zu überprü... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt mit der am 16. September 1980 eingebrachten Klage den Klagsbetrag als rückständige Prämie der Jahre 1979/1980 aus der Betriebsschutzversicherung, die der Beklagte am 13. Juli 1979 abgeschlossen hat und deren Erstprämie bis 1. Dezember 1979 gestundet worden sei. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab, weil die Erstprämie nicht innerhalb der dreimonatigen Frist des § 38 VersVG geltend gemacht wurde, sodaß Rücktritt vom Vertrag angenommen werden müsse. Da... mehr lesen...
Norm: VersVG §38 Abs1 Satz2VersVG §42
Rechtssatz: Die sonst unwiderlegbare Vermutung des Rücktritts des Versicherers vom Vertrag kann durch den Nachweis einer auch nur schlüssigen Vereinbarung über die Aufrechterhaltung des Vertrages widerlegt werden; vor Ablauf der Klagefrist kann diese Vereinbarung aber nur zum Vorteil des Versicherungsnehmers, das ist unter Aufrechterhaltung der Deckung, geschlossen werden. Ein einseitiges Verhalten des Vers... mehr lesen...
Der Kläger erlitt am 28. März 1972 als Motorradfahrer in B bei einem Verkehrsunfall mit einem PKW mit dem Probekennzeichen W 46 ..., das für die Firma N Ges.m.b.H. zugelassen war, verschiedene Schäden. Der Lenker des PKWs ist nicht bekannt; dessen Führerschein auf den Namen Sylvester O war gestohlen. Der Firma N Ges.m.b.H. als Halterin des PKWS war der Haftpflichtversicherer, die A Versicherungs-Aktiengesellschaft, mangels Zahlung der Erstprämie im Innenverhältnis nicht zur Leistung v... mehr lesen...
Norm: VersVG §38 Abs1
Rechtssatz: Wenn der Anspruch auf Prämie auch innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an nicht gerichtlich geltend gemacht wird, wird der Rücktritt vom Gesetz fingiert. Der Unterlassung der Klageführung wird die Bedeutung der unwiderlegbaren Vermutung einer stillschweigenden Rücktrittserklärung beigemessen (SZ 25/78, SZ 23/348). Entscheidungstexte 1 Ob 224/74 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §38 Abs1
Rechtssatz: Die Nichtzahlung der ersten Prämie beendet keineswegs automatisch das Versicherungsverhältnis. Der Versicherer hat nur ein Rücktrittsrecht von dem er jedoch dem Versicherungsnehmer gegenüber durch entsprechende Erklärung Gebrauch machen muß. Entscheidungstexte 1 Ob 224/74 Entscheidungstext OGH 18.12.1974 1 Ob 224/74 Veröff: SZ 47/151 = JBl 1... mehr lesen...
Norm: VersVG §38 Abs1VersVG §40 Abs2
Rechtssatz: 1.) Die Rücktrittsfiktion greift nicht Platz, wenn die Versicherung vor Fristablauf der Kündigung des Erwerbers der zwischenzeitlich veräußerten Sache endet. 2.) Die Verweisung des § 6 Abs 2 S 6 AKB auf § 4 Abs 6 AKB ist Tatbestandsversicherung, nicht lediglich Rechtsfolgenversicherung. 3.) Zur Höhe der dem Versicherer nach § 40 Abs 2 S 2 VVG zustehenden Geschäftsgebühr. RS U OLG Hamburg (D) ... mehr lesen...
Der Kläger hat in seiner am 22. April 1963 eingebrachten Klage das Begehren gestellt, den Beklagten schuldig zu erkennen, ihm 113.016.55 S an Schadenersatz zu bezahlen. Außerdem hat er die Feststellung begehrt, daß ihm der Beklagte auch für einen zukünftigen Schaden aus dem Verkehrsunfall vom 21. April 1960 hafte. Der Kläger hat behauptet, daß es am 21. April 1960 auf der Bundesstraße 1 bei Schwaz in Tirol zu einem Verkehrsunfall gekommen sei, bei dem der Beklagte mit seinem Lastkra... mehr lesen...
Den Urteilen der Untergerichte liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen den Parteien wurde eine Kraftfahr-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die beklagte Partei gab eine vorläufige Deckungszusage. Am 1. Februar 1959 verursachte der Kläger einen Verkehrsunfall. Es wurden gegen ihn Schadenersatzansprüche erhoben. Die Versicherungspolizze war bereits am 8. oder 9. Jänner 1959 dem Kläger mit eingeschriebenem Brief übersandt worden. Der Einschreibebrief war vom Postzusteller dem ... mehr lesen...
Am 1. März 1956 stellte der Beklagte an die Klägerin einen Antrag auf Abschluß einer Haftpflichtversicherung für den ihm gehörigen Personenkraftwagen. Die Klägerin gab ihm bis zum Wirksamwerden der Versicherung eine Deckungszusage und ermöglichte ihm so die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges. Am 1. April 1956 verursachte Hermann M. mit diesem Wagen einen vom Beklagten zu vertretenden Unfall, wodurch Alois B. einen Schaden von 4780 S, den die Klägerin ersetzte, erlitt. Am 8. Septemb... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 KVersVG §38 Abs1
Rechtssatz: Fordert der Versicherer nach Ablauf der im § 38 Abs 1 VersVG vorgesehenen Frist die Prämie gerichtlich oder außergerichtlich und nimmt er die Zahlung des Versicherungsnehmers an, so kann er sich unbeschadet einer allfälligen Haftungsfreiheit nicht auf den Rücktritt vom Vertrag berufen. Entscheidungstexte 3 Ob 503/58 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §903 Satz3VersVG §38 Abs1
Rechtssatz: § 903 Satz 3 ABGB gilt nur für rechtsgeschäftliche Fristen oder Termine, nicht aber für Verjährungsfristen und Klagsausschlußfristen. Fällt der letzte Tag der Dreimonatsfrist des § 38 Abs 1 VersVG auf einen Sonntag oder anerkannten Feiertag, so muß die Klage spätestens am vorangegangenen letzten Werktag bei Gericht eingebracht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VersVG §38 Abs1
Rechtssatz: Die Ablehnung der Zahlung für einen Versicherungsfall wegen Nichtzahlung der Prämie nach § 38 VersVG läßt das Versicherungsverhältnis und die Prämienzahlungspflicht unberührt. Entscheidungstexte 3 Ob 577/53 Entscheidungstext OGH 16.12.1953 3 Ob 577/53 Veröff: SZ 26/304 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Die Beklagte hat bei der Klägerin am 23. September 1950 Abschluß einer Autokaskoversicherung und am 17. Oktober 1950 einer Auto-Haftpflichtversicherung, Versicherungsbeginn 23. September bzw. 17. Oktober 1950, beantragt. Die darüber ausgestellten Polizzen wurden der Beklagten am 10. bzw. 17. November 1950 zur Einlösung angeboten, aber nicht eingelöst, weil sie angeblich vertragswidrig gewesen sind. Diese Einwendung war aber, wie das Erstgericht festgestellt hat, nicht begrundet; überd... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte zunächst in ihrer Mahnklage die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung fälliger Versicherungsprämien in der Höhe von 30 S und stellte dann im Laufe des Verfahrens den Zwischenantrag auf Feststellung, daß ein rechtsgültiger Versicherungsvertrag zur Polizze Nr. 662.083 zwischen den Streitteilen abgeschlossen worden sei und sich derzeit noch in Geltung befinde. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit Zwischenurteil vom 15. April 1950 mit der Begründun... mehr lesen...
Norm: VersVG §38 Abs1FristenG §1
Rechtssatz: § 38 Abs 1 Satz 2 VersVG behandelt einen besonders geregelten stillschweigenden Rücktritt vom Vertrag, bei dem schon der Unterlassung der fristgemäßen gerichtlichen Geltendmachung durch das Gesetz die Bedeutung einer stillschweigenden Rücktrittserklärung im Sinne des § 863 ABGB beigemessen wird. Auf diese Frist ist daher das FristenG nicht anwendbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...