Norm
VersVG §38 Abs1Rechtssatz
Die Nichtzahlung der ersten Prämie beendet keineswegs automatisch das Versicherungsverhältnis. Der Versicherer hat nur ein Rücktrittsrecht von dem er jedoch dem Versicherungsnehmer gegenüber durch entsprechende Erklärung Gebrauch machen muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0080578Dokumentnummer
JJR_19741218_OGH0002_0010OB00224_7400000_003