Norm
ABGB §863 KRechtssatz
Fordert der Versicherer nach Ablauf der im § 38 Abs 1 VersVG vorgesehenen Frist die Prämie gerichtlich oder außergerichtlich und nimmt er die Zahlung des Versicherungsnehmers an, so kann er sich unbeschadet einer allfälligen Haftungsfreiheit nicht auf den Rücktritt vom Vertrag berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0038785Dokumentnummer
JJR_19590312_OGH0002_0030OB00503_5800000_001