RS OGH 1981/9/17 7Ob39/81

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Veröffentlicht am 17.09.1981
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Norm

VersVG §38 Abs1 Satz2
VersVG §42

Rechtssatz

Die sonst unwiderlegbare Vermutung des Rücktritts des Versicherers vom Vertrag kann durch den Nachweis einer auch nur schlüssigen Vereinbarung über die Aufrechterhaltung des Vertrages widerlegt werden; vor Ablauf der Klagefrist kann diese Vereinbarung aber nur zum Vorteil des Versicherungsnehmers, das ist unter Aufrechterhaltung der Deckung, geschlossen werden. Ein einseitiges Verhalten des Versicherers kann die Rücktrittsvermutung nicht widerlegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0080555

Dokumentnummer

JJR_19810917_OGH0002_0070OB00039_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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