Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien bestand seit 16. 4. 2007 ein Fahrzeug-Kaskoversicherungsvertrag für den PKW Mercedes CLK 320, Baujahr 2003, womit der Klägerin unter anderem der Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl gedeckt war. Die Klägerin verfügte über zwei Autoschlüssel mit Fernbedienung für ihr Fahrzeug. Das Funksignal der Fernbedienung reichte etwa 10 bis 15 m. Den einen Schlüssel hatte die Klägerin in Gewahrsam, den zweiten ihr Sohn, der das Fahrzeug etwa zweimal in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem zwischen den Parteien bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrag liegen die AHVB 1986 und EHVB 1986 zugrunde. Abschnitt A.3 EHVB 1986 lautet: „Bewusstes Zuwiderhandeln gegen Vorschriften Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde und bewusst - insbesondere im Hinblick auf die Wahl einer kosten- oder zeitsparenden Arbeitsweise - den für den versicherten Betrieb oder Beruf gelt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist slowakischer Staatsbürger und Profifußballer. Im Sommer 2001 schloss er mit einem Wiener Fußballverein einen Zweijahresvertrag; Anfang 2002 wurde er vom Wiener Verein einem Grazer Klub zur Verfügung gestellt. Im Sommer 2002 wechselte er zu einem Klub in Budapest. In der Zeit vom 13. 8. 2001 bis 30. 1. 2002 war er unter einer Wiener Adresse behördlich gemeldet (welche Wohnung er jedoch nie bewohnte, sondern stattdessen ein Haus im Burgenland bezo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloss mit der Beklagten einen Rechsschutzversicherungsvertrag, von dem unter anderem Arbeitsrechtsschutz, Firmenrechtsschutz, Rechtsschutz im Privat-, Beruf- und Betriebsbereich umfasst war. Es lagen die ARB 1994 (in der Folge: ARB) zu Grunde. Art 13 ARB lautet: Artikel 13, ARB lautet: "Was gilt bei Vergrößerung oder Verminderung des versicherten Risikos? 1. Die Versicherung erstreckt sich auch auf Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten R... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §25VersVG §29
Rechtssatz: Der (gleichzeitige) Einsatz von mehr als drei (versicherten) Reittieren im Reitbetrieb und zu Ausritten im freien Gelände weist eine größere Schadensgeneigtheit (§23 VersVG) auf als der bedingungsgemäße Einsatz ("Überlassung") bloß dreier Pferde. Zufolge des Wegfalles des "Alles- oder Nichts-Prinzips" durch die VersVG-Novelle1994 auch als Rechtsfolge einer Gefahrenerhöhung hat eine aliquote Kürzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt im Mühlviertel in Oberösterreich auf einer ihm gehörigen Liegenschaft unter der Adresse V***** 12 eine Land- sowie (räumlich und örtlich getrennt) unter der Adresse V***** 33 eine Gastwirtschaft mit mehreren Ferienwohnungen unter der Bezeichnung "Familien- und Sportpension" bzw "Sportpension R*****". Zu Polizzenummer 29/425.591 hatte er bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei eine "Landwirtschaftsvielschutzversicherung" abgeschlossen, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, der Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt od... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt ein "Altholzrecycling". Möbel, Sperrmüll, Spanplatten usw werden je nach Holzqualität getrennt und dann nach mehreren Verkleinerungsvorgängen in "Hackgut Natur", "Hackgut beschichtet" und "Hackgut gemischt" verwandelt. Die Ausbringung dieses Hackgutes erfolgt über ein Förderband, wobei eine Anschichtung bis zu drei, vier Meter Höhe möglich ist. Eine höhere Anlagerung muss mittels Radlader vorgenommen werden. Klagsgegenständlich i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des landwirtschaftlichen Anwesens in ***** E*****, das er am 1. 5. 1993 von Martin und Anna H***** übernommen hat. Seither ist er hauptberuflich als Landwirt tätig, nachdem er bereits seit 1991 im landwirtschaftlichen Betrieb mitgearbeitet hatte. Er hat mit der beklagten Partei eine Bündelversicherung abgeschlossen, von der unter anderem ein Feuerversicherungsvertrag umfaßt ist. Eine - mit Ausnahme einer günstigeren Prämie - gleichl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitbeklagte war Halter eines bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten Kleinmotorrades, das in einem unversperrten Schuppen des elterlichen Anwesens abgestellt war. Den Zündschlüssel trug der Zweitbeklagte stets bei sich. Der am 7. Oktober 1968 geborene Erstbeklagte, ein Bruder des Zweitbeklagten, interessierte sich sehr für Motorfahrräder und hat gemeinsam mit seinen Brüdern an derartigen Fahrzeugen herumgebastelt. Er fuhr wiederholt mit dem... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte mit der Beklagten für seinen PKW Opel Ascona, K 147.911, einen Teilkaskoversicherungsvertrag abgeschlossen, der am 25. Oktober 1985 aufrecht war. Mit seiner am 17. November 1986 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt er von der Beklagten nach Einschränkung des Klagebegehrens (AS 23) die Zahlung von S 80.551,80 samt 4 % Zinsen seit 1. März 1986. Der mit der Beklagten geschlossene Versicherungsvertrag erstrecke sich auch auf Beschädigungen, Zerstöru... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 18.11.1983 hat der Kläger von Lore S*** die Liegenschaft EZ 293 KG Dornbirn mit dem darauf befindlichen Wohnhaus Dornbirn, Dr. Anton Schneider-Straße 36, um 800.000 S erworben. Für dieses Wohnhaus hatte Lore S*** bei der Beklagten eine Bündelversicherung abgeschlossen, die unter anderem auch eine Feuerversicherung enthielt. Mit Bescheid des Amtes der Stadt Dornbirn vom 12.10.1983, GZ III- 11/81-63, wurde gemäß den §§ 48 Abs.1 und 32 des Vorarlberger B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt mit dem Standort Wien 23., Breitenfurterstraße 349, den Kraftfahrzeughandel und die Kraftfahrzeugreparatur. Am 16.11.1983 brach in ihrem Betriebsgebäude ein Brand aus, durch den auch Fahrzeuge und sonstige Gegenstände im benachbarten Betrieb des Heinz M*** vernichtet wurden. Der Geschäftsführer der klagenden Partei Ivo F*** wurde wegen dieses Brandes mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 6.9.1984, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der im Jahre 1969 verstorbene Vater des Klägers war Mieter einer Wohnung in Linz, Hauptplatz 16/2. Nach dem Tode seines Vaters übernahm der Kläger diese Wohnung und schloß bei der Beklagten eine Haushaltsversicherung ab. Er hatte als Unternehmensberater jedoch sein Büro in Wien und befand sich nur etwa alle 14 Tage in Linz. Im übrigen wohnte er in Wien. Bei Abschluß des Versicherungsvertrages teilte er der Beklagten nicht mit, daß die Wohnung in Linz von ihm nic... mehr lesen...
Der klagende Kfz.-Haftpflichtversicherer begehrt im Regreßweg den Ersatz der für einen Unfall des mj. Helmut S vom 27. 7. 1979 geleisteten, der Höhe nach außer Streit stehenden Zahlungen und die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Aufwendungen, gegen den Erstbeklagten ua. aus dem Titel der Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung nach § 25 Abs. 1 VersVG, gegen die Zweitbeklagte wegen Mithaftung im Rahmen einer allgemeinen Gütergemeinschaft. Der Erstrichter gab dem Klagebegehre... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbAKB §2KFG §2VersVG §29
Rechtssatz: Der Zweck der Normen über die Bauartgeschwindigkeit liegt darin, Gefahren im Straßenverkehr zu verhindern, die eine erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt. Die Folgen der Gefahrenerhöhung treten auch dann ein, wenn ein Fahrzeug in seiner Bauart von jenen Voraussetzungen abweicht, die das Gesetz für seine Zulassung fordert, weil es bei der Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung nicht üblic... mehr lesen...
Norm: AKHB Art6 Abs2 litbAKHB Art7VersVG §6 Abs1 B3VersVG §29
Rechtssatz: Der Versicherer kann bei Verwendung eines erheblich (§ 29 VersVG) zu schnellen Mopeds ohne Führerschein Leistungsfreiheit auch auf Grund der Führerscheinklausel in Anspruch nehmen, wobei hier keine Einschränkung auf grobes Verschulden stattfindet. Entscheidungstexte 7 Ob 57/80 Entscheidungstext OGH 14.05.198... mehr lesen...
Die Klägerin macht mit der vorliegenden Regreß- und Feststellungsklage gegen den mit seinem Moped bei ihr haftpflichtversicherten, am 24. Feber 1960 geborenen Beklagten Leistungsfreiheit infolge Versäumung der Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VersVG und materiell nach Art. 6 Abs. 2 lit. b AKHB (Führerscheinklausel) geltend. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen forderte die Klägerin nach Erbringung von Leistungen an geschädigte Dritte den damals noch min... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z14StVO §20 IA11VersVG §23VersVG §29
Rechtssatz: Gefahrenerhöhung durch Fahren mit einem Fahrzeug, das die höchstzulässige Baugeschwindigkeit überschreitet - Erheblichkeit bei Erhöhung der Geschwindigkeit um fünfundzwanzig Prozent über das zulässige Ausmaß. Entscheidungstexte 7 Ob 56/79 Entscheidungstext OGH 06.12.1979 7 Ob 56/79 Veröff: JBl 1980,658 = VersR... mehr lesen...
Norm: ABH allgARB allgVersVG §29
Rechtssatz: Verwahrung eines ungeladenen Gewehres an einer Wohnzimmerwand anstatt in einem Kasten als nur unerhebliche Gefahrenerhöhung (Privathaftpflichtversicherung und Privatrechtsschutzversicherung). Entscheidungstexte 7 Ob 18/79 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 18/79 Veröff: VersR 1981,665 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §29
Rechtssatz: Die Beurteilung der Erheblichkeit einer Gefahrerhöhung erfordert ein Abwägen der Interessen der Gefahrengemeinschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 38/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob 38/78 Veröff: SZ 51/137 = JBl 1979,661 7 Ob 18/79 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 18/7... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §29
Rechtssatz: Unerheblich sind vor allem jene Gefahrerhöhungen, die nur schwache Anhaltspunkte bieten oder kurzfristig wirken. Entscheidungstexte 7 Ob 38/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob 38/78 Veröff: SZ 51/137 = JBl 1979,661 7 Ob 18/79 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 18/79 Veröff: VersR 198... mehr lesen...
Der Kläger begehrt aus der Feuerversicherung eines Mähdreschers den Ersatz des am versicherten Gegenstand durch eine von seinem Bruder angestiftete Brandlegung am 19. Dezember 1974 entstandenen Schadens. Die Beklagte behauptet Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung durch langzeitige unbeaufsichtigte Abstellung des Mähdreschers auf einem nicht einzusehenden Feld. Beide Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. Nach den vom Berufungsgericht (mit einer im folgenden berücksichtigten Aus... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §25VersVG §29
Rechtssatz: Gefahrerhöhung ist jede objektive, nach Abschluss des Vertrages eingetretene erhebliche Änderung der Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls wahrscheinlicher macht und den Versicherer deshalb vernünftigerweise veranlassen kann, die Versicherung aufzuheben oder nur gegen erhöhte Prämie fortzusetzen. Entscheidungstexte 7 Ob 59/77 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Feststellung der Leistungspflicht der Beklagten aus 1 der Kasko-Vollversicherung zweier LKW, die noch fast neu am 28. Dezember 1974 beim Brand eines zur Abstellung der Fahrzeuge verwendeten Schuppens in der Schottergrube des Klägers zerstört wurden. Die Beklagte wendete Leistungsfreiheit wegen grober Fahrlässigkeit ein, weil die Fahrzeuge in einer zur Garagierung ungeeigneten Holzbaracke verwahrt worden seien und der Brand auf Schweißarbeiten zurückzuführen sei,... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §29ZPO §503 Z4 E4c22
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Gefahrerhöhung ist grundsätzlich der Versicherer beweispflichtig. Entscheidungstexte 7 Ob 66/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 66/74 Veröff: ZVR 1974/168 S 248 = VersRdSch 1974,404 = VersR 1975,553 7 Ob 38/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: AKIB Art6 Abs1 litbVersVG §6 B3VersVG §23VersVG §29VersVG §32VersVG §34a
Rechtssatz: Die Führerscheinklausel des Art 6 Abs 1 lit b AKIB unterliegt als Vereinbarung einer vorbeugenden Obliegenheit im Sinne der §§ 6 Abs 2 und 32 VersVG nicht der Überprüfung nach den §§ 23 ff und 34 a VersVG. Entscheidungstexte 7 Ob 192/73 Entscheidungstext OGH 17.10.1973 7 Ob 192/73 Verö... mehr lesen...
Am 25. Juni 1972 verursachte die Mutter des Klägers, die nicht im Besitze eines Führerscheins ist, auf dem ÖAMTC-Verkehrsübungsplatz in der Südstadt mit dem bei der Beklagten vollkaskoversicherten PKW des Klägers einen Unfall, wodurch an diesem PKW abzüglich des Selbstbehaltes von 1800 S ein Schaden von 1665 S entstand. Der Kläger begehrte sowohl die Feststellung des bestehenden Deckungsschutzes aus der Vollkaskoversicherung als auch die Zahlung des nicht durch den Selbstbehalt gede... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §29
Rechtssatz: Ein elf Zentimeter langer Weg des Bremspedals eines Autos bis zum Ansprechen der Fußbremse stellt keine wesentliche Gefahrerhöhung dar, soferne trotz dieses längeren Pedalweges die Bremswirkung im Rahmen der gesetzlichen Grenzen liegt. Entscheidungstexte 7 Ob 184/67 Entscheidungstext OGH 13.12.1967 7 Ob 184/67 Veröff: VersR 1968,682 = ZVR ... mehr lesen...