Norm
KFG 1967 §2 Z14Rechtssatz
Gefahrenerhöhung durch Fahren mit einem Fahrzeug, das die höchstzulässige Baugeschwindigkeit überschreitet - Erheblichkeit bei Erhöhung der Geschwindigkeit um fünfundzwanzig Prozent über das zulässige Ausmaß.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0065525Dokumentnummer
JJR_19791206_OGH0002_0070OB00056_7900000_003