Norm: VersVG §23VersVG §29
Rechtssatz: Eine erhebliche Gefahr liegt in der Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges, das sich in einem vorschriftswidrigen Zustand befindet. Entscheidungstexte 7 Ob 184/67 Entscheidungstext OGH 13.12.1967 7 Ob 184/67 Veröff: VersR 1968,682 = ZVR 1969/65 S 50 7 Ob 1/78 Entscheidungstext OGH 26.01.1... mehr lesen...
Norm: VersVG §26VersVG §29
Rechtssatz: Die Weiterbenutzung eines Kraftfahrzeuges, dessen Verkehrssicherheit so wesentlich beeinträchtigt ist, daß sich der Fahrer nach den §§ 31, 71 StVZO strafbar macht, wenn er das Fahrzeug nicht auf dem kürzesten Wege aus dem Verkehr zieht, bedeutet auch dann eine erhebliche Gefahrensteigerung im Sinne von § 29 VVG, wenn diese Verkehrsunsicherheit auf Abnutzung zurückzuführen ist. Faßt der Halter eines derarti... mehr lesen...
Norm: ARB 1994 Art13VersVG §23VersVG §29
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine Gefahrerhöhung eingetreten und ob sie erheblich ist, kommt es darauf an, ob die Veränderung nach den den Betrieb des Versicherungszweiges beherrschenden Anschauungen dem Versicherer vernünftigerweise hätte Anlaß bieten können, die Versicherung aufzuheben oder nur gegen erhöhte Prämie fortzusetzen. (Gefahrenerhöhung durch Aufstellung eines Petroleumofens ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 Abs1VersVG §25 Abs1VersVG §29
Rechtssatz: Auch das Unterlassen der Beseitigung einer unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers eingetretenen Gefahrenerhöhung ist "Vornahme" derselben im Sinne des § 23 Abs 1 VersVG. Auch bei der Kaskoversicherung darf ohne Einwilligung des Versicherers kein besonders gefährlicher Einstellungsort für das Fahrzeug gewählt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die klagende Partei verlangt von den beklagten Parteien die Bezahlung der Entschädigung für bei ihr versicherte Kraftfahrzeuge, die durch Einsturz des Hauses, in dem sie eingestellt waren, beschädigt wurden. Das Erstgericht hat mit Zwischenurteil die Klagsansprüche als dem Gründe: nach zu Recht bestehend erkannt, das Berufungsgericht hat die Klagebegehren abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof hat der Revision der klagenden Partei nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteil... mehr lesen...
Sämtliche Instanzen wiesen das Begehren auf Auszahlung einer Lebensversicherung ab. Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: des Obersten Gerichtshofes: Nach den vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichtes hat der Gatte der Klägerin am 4. Oktober 1942 den Versicherungsantrag gestellt. Am 19. Oktober 1942 hat der Arzt einen Darmkatarrh festgestellt. Derselbe Arzt hat zwei Tage später, am 21. Oktober 1942, für die beklagte Partei die ve... mehr lesen...
Norm: VersVG §16VersVG §28VersVG §29VersVG §164
Rechtssatz: Nach der ärztlichen Untersuchung vor der Annahme des Antrages auf Abschluß eines Lebensversicherungsvertrages auftretende erhebliche Erkrankungen sind dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, widrigenfalls der Versicherer, auch wenn er inzwischen den Antrag angenommen hat und der Versicherungsschein eingelöst worden ist, leistungsfrei ist, wenn der Versicherungsfall später als einen Mo... mehr lesen...