Norm: VersVG §23
Rechtssatz: In der Inbetriebnahme in einem vorschriftswidrigen Zustand liegt eine Gefahrerhöhung, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, und zwar auch dann, wenn dieser Zustand schon im Zeitpunkt der Stellung des Versicherungsvertrages bestanden hat. Entscheidungstexte 7 Ob 103/63 Entscheidungstext OGH 03.04.1963 7 Ob 103/63 Veröff: SZ 36/56 = EvBl ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §25VersVG §61
Rechtssatz: Verzichtet bei der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung der Versicherer gegenüber einem Finanzierungsinstitut "auch den Einwand aus § 61 VersVG bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles", so entfällt damit nicht auch die Berufung des Versicherers auf seine Leistungsfreiheit wegen einer Gefahrerhöhung, die zum Eintritt des Versicherungsfalles geführt hat. Veröff: VersR 1963,429 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23
Rechtssatz: Schlechter Reifenzustand eines Kraftfahrzeuges als Gefahrenerhöhungsumstand. Entscheidungstexte 7 Ob 256/62 Entscheidungstext OGH 21.11.1962 7 Ob 256/62 Veröff: JBl 1963,481 = ZVR 1963/98 S 106 = VersR 1964,1187 (mit Anmerkung von Wahle) 7 Ob 113/64 Entscheidungstext OGH 15.04.1964 7 Ob 113/64 Veröff: Ve... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §24VersVG §25
Rechtssatz: 1) Macht der Versicherer geltend, daß der Versicherungsnehmer durch die Weiterbenutzung eines verkehrsunsicheren Kraftfahrzeuges eine Gefahrerhöhung vorgenommen habe, so muß der Versicherer beweisen, daß der Versicherungsnehmer das Fahrzeug vor Beseitigung der Verkehrsunsicherheit zu weiteren Fahrten im Verkehr benutzen wollte. 2) Hat der Versicherer erst nach Eintritt des Versicherungsunfalles v... mehr lesen...
Norm: ASVG §333VersVG §23VersVG §25VersVG §158c
Rechtssatz: 1. Die tatsächlichen Voraussetzungen der Betriebsaufsehereigenschaft müssen in erster Instanz behauptet werde. 2. Daß die Gefahr eigenmächtig erhöht wurde, kann gegenüber dem Dritten nach § 158 c VersVG nicht geltend gemacht werden. 3. Wenn für die Unfallsfahrt kein Entgelt gezahlt wurde, liegt keine gewerbsmäßige Verwendung vor, obwohl der Halter den Traktor sonst wiederholt gegen... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §25
Rechtssatz: Herbeiführen einer Gefahrenerhöhung durch Verwahrung von Heu zusammen mit Benzin am Dachboden der gegen Feuer versicherten Liegenschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 151/53 Entscheidungstext OGH 22.04.1953 3 Ob 151/53 Veröff: VersSlg 48 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953... mehr lesen...
Norm: ARB 1994 Art13VersVG §23VersVG §29
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine Gefahrerhöhung eingetreten und ob sie erheblich ist, kommt es darauf an, ob die Veränderung nach den den Betrieb des Versicherungszweiges beherrschenden Anschauungen dem Versicherer vernünftigerweise hätte Anlaß bieten können, die Versicherung aufzuheben oder nur gegen erhöhte Prämie fortzusetzen. (Gefahrenerhöhung durch Aufstellung eines Petroleumofens ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23
Rechtssatz: Auch wiederholte Trunkenheitsfahrten entsprechen noch der bei Vertragsschluß vorausgesetzten und zur Vertragsgrundlage gemachten Gefahrenlage, fallen in ihren Rahmen und werden vom Vertragsrisiko mit umfaßt, es sei denn, daß die Neigung zum Alkoholmißbrauch bei einem Versicherungsnehmer bereits zu dauernden geistigen oder körperlichen Schäden geführt und eine gefahrerhöhende Änderung seiner Persönlichkeit und seiner... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §152
Rechtssatz: Der Haftpflichtversicherungsschutz ist auch bei Trunkenheitsfahrten zu gewähren. RS U OLG Celle (D) 1952/03/17 1 U 194/51 Veröff: NJW 1952,749 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0104670 Dokumentnummer JJR_19520317_AUSL000_00100U00194_5100000_001 mehr lesen...