RS OGH 1952/11/20 7U136/52

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Veröffentlicht am 20.11.1952
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Norm

VersVG §23

Rechtssatz

Auch wiederholte Trunkenheitsfahrten entsprechen noch der bei Vertragsschluß vorausgesetzten und zur Vertragsgrundlage gemachten Gefahrenlage, fallen in ihren Rahmen und werden vom Vertragsrisiko mit umfaßt, es sei denn, daß die Neigung zum Alkoholmißbrauch bei einem Versicherungsnehmer bereits zu dauernden geistigen oder körperlichen Schäden geführt und eine gefahrerhöhende Änderung seiner Persönlichkeit und seiner geistigen körperlichen Fähigkeiten zur Folge gehabt hat.

Veröff: NJW 1953,1517

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0104761

Dokumentnummer

JJR_19521120_AUSL000_00700U00136_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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