Norm
ARB 1994 Art13Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ob eine Gefahrerhöhung eingetreten und ob sie erheblich ist, kommt es darauf an, ob die Veränderung nach den den Betrieb des Versicherungszweiges beherrschenden Anschauungen dem Versicherer vernünftigerweise hätte Anlaß bieten können, die Versicherung aufzuheben oder nur gegen erhöhte Prämie fortzusetzen. (Gefahrenerhöhung durch Aufstellung eines Petroleumofens in einem Hühnerstall/Baracke).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0080194Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.12.2018