Entscheidungsgründe: Ferdinand F*** übertrug den Klägern im Jahre 1983 die Planung und Bauleitung für einen Zubau zu seinem Wohnhaus und macht aus der Auftragsdurchführung Schadenersatzansprüche gegen die Kläger gerichtlich geltend. Unstrittig ist, daß der Zweitkläger mit der beklagten Partei eine Betriebshaftpflichtversicherung für planende Baumeister abgeschlossen hat, der die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von staatlich befugten und beeideten Architekte... mehr lesen...
Norm: VersVG §2VersVG §43 Z1
Rechtssatz: Der maßgebliche Zeitpunkt für die endgültige Bindung des Versicherers an den Vertrag ist, die Annahme eines Antrages auf Abschluß einer Versicherung und nicht die Antragstellung. Die Übergabe eines solchen Antrages an den - wenn auch nicht abschlußberechtigten - Versicherungsagenten ist als Absendung des Antrages anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: VersVG §2VersVG §38
Rechtssatz: Liegt weder eine Rückwärtsversicherung noch eine vorläufige Deckungszusage vor, so tritt der Versicherungsschutz überhaupt erst mit der Zahlung der Erstprämie ein, es sei denn, es wäre ein früherer Haftungsbeginn vereinbart worden oder die Nichtzahlung beruht auf einem Umstand, der dem Versicherer zur Last fällt. Entscheidungstexte 7 Ob 4/86 En... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte im Jahre 1979 für sein Einfamilienhaus in Nußdorf bei der beklagten Partei eine vorerst prämienfreie Feuerversicherung (mit Rohbauklausel) abgeschlossen, die im Jahre 1982 durch eine Eigenheimversicherung ersetzt wurde. Diese umfaßt die Versicherungssparten Feuer-, Leitungswasserschaden-, Sturmschaden- und Haftpflichtversicherung, Versicherungsbeginn ist der 29.12.1981. Für die Zeit bis 9.7.1982 betrug die Prämie S 1.680, ab 9.7.1982 beträgt die Folgeprä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung der Deckungspflicht der beklagten Partei für seinen Unfall vom 6. September 1982 auf Grund der mit der beklagten Partei abgeschlossenen Versicherungsverträge über eine Kraftfahrzeughaftpflicht-, eine Einzelunfall- und eine Rechtsschutzversicherung. Die beklagte Partei beruft sich auf Leistungsfreiheit wegen nicht rechtzeitiger Bezahlung der Erstprämien. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren hinsichtlich der Kraftfahrzeughaftpf... mehr lesen...
Norm: VersVG §2VersVG §38 Abs2
Rechtssatz: Tritt der Versicherungsfall nach dem vereinbarten Haftungsbeginn des Versicherers und vor dem Verzug des Versicherungsnehmers mit der Zahlung der Erstprämie ein, wird der Versicherer mit der Einlösung der Polizze rückwirkend deckungspflichtig. Entscheidungstexte 7 Ob 10/85 Entscheidungstext OGH 09.05.1985 7 Ob 10/85 Veröff: SZ 58/... mehr lesen...
Die klagende GesmbH begehrt Deckung des Verlustes von 12 Orientteppichen im Rahmen einer Einbruchsversicherung ihrer Büroeinrichtung. Sie stellt primär ein Leistungs- und hilfsweise ein Feststellungsbegehren. Die beklagte Partei wendete vor allem Leistungsfreiheit ein, weil die Erstprämie im Zeitpunkt des angeblichen Diebstahls am Sonntag, den 11. 10. 1981, noch nicht bezahlt gewesen sei. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen war die klagende Partei b... mehr lesen...
Norm: VersVG §2VersVG §38 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Rückwärtsversicherung sind Versicherungsfälle, die bis zum Vertragsabschluß (Zustellung der Polizze) eintreten, unter der Voraussetzung jeder nachträglichen Zahlung der Erstprämie gedeckt. Entscheidungstexte 7 Ob 65/83 Entscheidungstext OGH 28.06.1984 7 Ob 65/83 Veröff: SZ 57/123 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §2
Rechtssatz: Die Anführung eines vor dem Ausstellungsdatum liegenden Tages im Versicherungsschein als Beginn der Versicherung bedeutet im Zweifel den Abschluß einer Rückwärtsversicherung. Entscheidungstexte 7 Ob 65/83 Entscheidungstext OGH 28.06.1984 7 Ob 65/83 Veröff: SZ 57/123 7 Ob 10/85 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §878AFB allgVersVG §2VersVG §43
Rechtssatz: In der Feuerversicherung kann aus dem Umstand, daß ihm Versicherungsantrag ein vor der Antragstellung oder dem Vertragsschluß liegendes Datum als Versicherungsbeginn genannt ist, in der Regel nicht gefolgert werden, daß von den Vertragsparteien eine Rückwärtsversicherung gewollt sei. Zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht des Versicherungsagenten. Veröff: VersR 1979,709 ... mehr lesen...
Am 9. Juni 1969 beantragte die Walter M und Co. KG (im folgenden kurz Firma M genannt) bei der Beklagten den Abschluß eines Feuerversicherungsvertrages hinsichtlich ihrer industriellen und gewerblichen Anlagen. Mit Schreiben vom 10. Juni 1969 bestätigte die Beklagte die Annahme dieses Antrages und gewährte der Firma M zu den einschlägigen Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen vorläufige Deckung für Feuerschäden an Gebäuden, Einrichtungen und Vorräten bis zu einer Deckung... mehr lesen...
Norm: AKIB Art5 Abs5VersVG §2
Rechtssatz: Eine Leistungsfreiheit des Versicherers aus Rückwärtsversicherung kommt nicht in Betracht, wenn der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Deckungsschutz für den vor Abschluß des Versicherungsvertrages eingetragenen Versicherungsfall aus der vom Versicherer erteilten vorläufigen Deckungszusage gerechtfertigt werden kann. Entscheidungstexte 7 Ob 9/... mehr lesen...
Norm: VersVG §2
Rechtssatz: Wissen beide Teile, daß der Versicherungsfall ganz oder teilweise eingetreten ist, so ist der Vertrag als Rückwärtsversicherung unwirksam; als Vorwärtsversicherung bleibt er dagegen wirksam. Entscheidungstexte 7 Ob 43/77 Entscheidungstext OGH 30.06.1977 7 Ob 43/77 Veröff: EvBl 1979/4 S 19 = VersR 1978,1055 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §2
Rechtssatz: Zur Frage, ob in der Kraftfahrversicherung bei rückdatierter Deckungszusage eine Rückwärtsversicherung vorliegt. RS U OLG Braunschweig (D) 1955/11/22 1 U 98/55 Veröff: JR 1956,264 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1955:RS0104779 Dokumentnummer JJR_19551122_AUSL000_00100U00098_5500000_002 mehr lesen...
Norm: VersVG §2VersVG §158c
Rechtssatz: Die Rückdatierung einer Deckungszusage ohne gleichzeitige Rückwärtsversicherung erweitert den Rahmen der vom Versicherer übernommenen Gefahr nicht. Daher genießt das Verkehrsopfer keinen Schutz aus § 158 c VersVG, wenn ein Unfall auch vor Abschluß des Versicherungsvertrages innerhalb des Zeitraums erfolgt, um den die Deckungszusage rückdatiert ist. RS U OLG Braunschweig (D) 1955/11/22 1 U ... mehr lesen...
Es ist unbestritten, daß der Kläger am 25. März 1945 den Antrag auf Abschluß einer Reisegepäckversicherung über 50.000 RM, betreffend den Transport von Hausrat für die Strecke K. - St. G. gestellt hat, welche Versicherung am 28. März 1945 in Wirksamkeit treten und bis zum Eintreffen der Sendung am Bestimmungsort St. G. gelten sollte. Mit Brief vom 14. August 1945 hat die beklagte Versicherungsgesellschaft mitgeteilt: "Wir ....... bestätigen Ihren uns am 25. März 1945 eingereichten Ant... mehr lesen...
Norm: VersVG §2
Rechtssatz: Rückwärtsversicherung, wenn der Antrag erst nach Eintritt des Versicherungsfalles angenommen worden ist. Entscheidungstexte 1 Ob 243/48 Entscheidungstext OGH 12.01.1949 1 Ob 243/48 Veröff: SZ 22/3 = VersSlg 7 7 Ob 175/64 Entscheidungstext OGH 01.07.1964 7 Ob 175/64 Veröff: SZ 37/98 = Ver... mehr lesen...